Microsoft rebelliert gegen Patriot Act

In diesem Rechenzentrum in Dublin sollen Mails gespeichert sein, die offenbar für US-Strafverfolger interessant sind. Microsoft wehrt sich jedoch nach wie vor gegen den Durchsuchungsbefehl. (Bild: Microsoft)

Die Daten gehören den Nutzern nicht Microsoft. Auch einem weiteren Beschluss will Microsoft sich nicht beugen. Bei den fraglichen Daten geht es um einen europäischen Nutzter. Die US-Behörden wollen von Microsoft die Herausgabe der Daten.

In diesem Rechenzentrum im irischen Dublin sollen Mails gespeichert sein, die offenbar für US-Strafverfolger interessant sind. Microsoft wehrt sich jedoch nach wie vor gegen den Durchsungsbefehl. Quelle: Microsoft
In diesem Rechenzentrum im irischen Dublin sollen Mails gespeichert sein, die offenbar für US-Strafverfolger interessant sind. Microsoft wehrt sich jedoch nach wie vor gegen den Durchsuchungsbefehl. Jetzt will Microsoft ein gerichtliches Verfahren erzwigen, das die US-Praxis ausländischer Durchsuchungsbefehle auf den Prüfstand stellen soll. Quelle: Microsoft

Microsoft wehrt sich weiter gegen die Herausgabe von Daten eines Mail-Nutzers an US-Behörden. Jetzt erklärt ein Sprecher des Unternehmens, dass man keine E-Mails an die Behörden herausgeben werde. Laut der Nachrichtenagentur apa erklärte ein Sprecher am Montag: “Dieser Fall wird vor ein Berufungsgericht gehen.” Microsoft wolle auf diesem Weg auch ein geeignetes Verfahren finden, um in solchen Fällen den Ablauf zu klären.

Bei den fraglichen Daten handelt es sich um Informationen eines Email-Nuzters von Microsoft. Dessen Daten sind in einem Rechenzentrum in Dublin gespeichert. Der US-District Court in Manhattan jedoch fordert von Microsoft direkt die Herausgabe der Daten. Laut geltendem EU-Recht aber müsste das Gericht über ein Rechtsbeihilfeverfahren der EU die Herausgabe der Daten beantragen. Auch Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission hat in diesem Fall bereits Kritik an der Vorgehensweise der USA geäußert. “Die Kommission befürchtet, dass die extraterritoriale Anwendung ausländischer Gesetze (und darauf basierende gerichtliche Anweisungen gegen Unternehmen) gegen internationales Recht verstoßen und den Schutz des Einzelnen verhindern, der in der Union garantiert ist”, kommentierte Reding im Juli. Für betroffene Firmen mit einer Niederlassung in der EU ergebe sich zudem ein rechtlicher Konflikt, da sie nicht nur an US-Recht, sondern auch an europäisches Recht gebunden seien.

Am zurückliegenden Freitag hatte das US-Gericht dessen ungeachtet noch einmal die Herausgabe von Gespeicherten Daten und Nachrichten des Nutzers gefordert. Das Gericht beruft sich dabei auf US-Gesetze und sieht in Microsoft als einen grenzüberschreitenden Provider.

Der Chief Privacy Officer Brendon Lynch erklärte in einem Blog dazu: “Wir glauben, dass die  Mails den Nutzern gehören und nicht uns. Daher sollten dafür die gleichen Datenschutz bekommen, wie ein geschriebener Brief, ungeachtet vom Speicherort.”

Bereits im April hatte der Microsoft-Anwalt David Howard in einem Blog erklärt: “Die US-Regierung hat nicht das Recht, eine Wohnung in einem anderen Land zu durchsuchen, und es sollte auch nicht die Macht haben, den Inhalt einer Mail zu durchsuchen, die in Übersee gespeichert ist.” Bereits damals hatte Microsoft Rechtsmittel gegen den Beschluss eingelegt. Howard erklärte bereits damals, dass es Microsofts Absicht sei, diesen Fall vor “Gerichte zu bringen, die die Autorität besitzen, die von der Regierung seit langem gehegte Ansicht über Durchsuchungsbeschlüsse über digitale Inhalte außerhalb der USA zu korrigieren.

 

Umfrage

Wie wichtig ist es für Ihr Unternehmen, dass Ihr potenzieller Cloud-Provider nicht dem Patriot Act unterliegt?

Ergebnisse

Loading ... Loading ...

 

Die USA hätten viele bilaterale Verträge, mit denen Verfahren festgelegt werden, wie man in einem fremden Land Beweise sichern kann. Howard: “Wir glauben, dass diese Gesetze auch in der Online-Welt gelten sollten, aber die Regierung ist hier anderer Ansicht.”

Die USA hätten viele bilaterale Verträge, mit denen Verfahren festgelegt werden, wie man in einem fremden Land Beweise sichern kann. Howard: “Wir glauben, dass diese Gesetze auch in der Online-Welt gelten sollten, aber die Regierung ist hier anderer Ansicht.”

Mit dem 2001 verabschiedeten Patriot Act können US-Gerichte die Durchsuchung von Servern von Tochterunternehmen von US-Firmen anweisen, auch wenn lokale Gesetze das untersagen. Im Zuge der Enthüllungen durch Edward Snowden ist daher das Vertrauen europäischer Verbraucher in die Dienste von US-Unternehmen erschüttert worden.

Die aktuelle Weigerung Microsofts, die in Irland gespeicherten Daten herauszugeben, ist auch der Versucht, dieses Vertrauen ein Stück weit wieder herzustellen, das erklärt auch Microsoft Chefjustiziar und Executive Vice President Legal and Corporate Affairs, Brad Smith, in einem Blog. Für Unternehmen wie Microsoft, die auf die Bereitstellung von Cloud-Diensten als künftiges Geschäftsmodell setzen, sind solche Vertrauensverluste mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden.