Milliardenstrafe: EU befindet Apples irisches Steuersparmodell für illegal

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Offenbar ist die EU-Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die irischen Steuerregelungen für Apple illegale Staatshilfen sind. Für den Konzern soll in Irland ein Steuersatz von weniger als zwei Prozent gelten. Es droht eine Rekordstrafe von mehreren Milliarden Euro.

Die Untersuchung der irischen Steuerreglungen für Apple durch die EU-Kommission hat offenbar ergeben, dass diese mit illegalen Staatshilfen gleichzusetzen sind. Aus diesem Grund droht dem iPhone-Hersteller eine Zahlung von mehreren Milliarden Euro, berichtet die Financial Times unter Berufung auf Insider.

Apple Geld LogoSeit über zwei Jahrzehnten soll Apple illegale Steuerabsprachen mit der irischen Regierung zum eigenen Vorteil nutzen. Der Konzern zahlt in dem Land einen verringerten Steuersatz von unter zwei Prozent. Der Financial Times zufolge will die EU die vorläufigen Ergebnisse der Mitte Juni gestarteten Untersuchung im Lauf der Woche präsentieren.

Nach Ansicht des iPhone-Herstellers verstößt das Steuerabkommen gegen keinerlei Gesetze. Apple wickelt seit 1980 die Auslandsgeschäfte über eine Tochter in Irland ab. “Es gab nie eine besondere Absprache. Es gab nie etwas, das man als Staatshilfe auslegen könnte”, sagte Apples Chief Financial Officer der Zeitung. “Wir haben nur versucht, die angemessene Höhe an Steuern herauszufinden, die wir in Irland zahlen müssen.” Apples Ansatz sei “sehr verantwortungsbewusst, transparent und vernünftig”.

Seit Juni prüft die EU-Kommission Apples Steuerzahlungen in Irland. Sie untersucht damit die Vorwürfe, der Konzern nutze Schlupflöcher in internationalen Steuergesetzen, um insgesamt weniger Abgaben leisten zu müssen.

Bereits 2013 hatten US-Politiker festgestellt, dass Apple die Steuerlast um mehrere Milliarden Dollar reduziert. Dafür habe es die irischen Tochtergesellschaften als in den USA nicht steuerpflichtig deklariert. Damals hatte der demokratische Senator Carl Levin dem iPhone-Hersteller vorgeworfen, es “missbrauche” ein Schlupfloch im US-Steuerrecht. Es suche nach dem “heiligen Gral der Steuervermeidung”. Im Mai 2013 lud der Senatsausschuss sogar Apple-CEO Tim Cook vor. Man zahle sämtliche Steuern, die man schulde, erklärte er.

Im Fokus der EU steht nicht nur Apple, sondern auch die Mitgliedsstaaten Irland, Niederlande und Luxemburg. Die Wettbewerbskommission will ermitteln, ob Absprachen zwischen den Steuerbehörden der Länder und Unternehmen wie Apple, Amazon, Starbucks und Fiat Finance and Trade über die zu entrichtende Körperschaftssteuer im Einklang mit den EU-Vorschriften zu staatlichen Beihilfen stehen.

“Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Kassen ist es derzeit besonders wichtig, dass die großen multinationalen Konzerne ihren Steuerbeitrag leisten”, hatte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia zur Eröffnung des Prüfverfahrens erklärt. “Nach den EU-Beihilfevorschriften dürfen die nationalen Behörden keine Maßnahmen ergreifen, die dazu führen würden, dass bestimmte Unternehmen weniger Steuern zahlen als bei einer fairen und nicht diskriminierenden Anwendung der jeweiligen Steuervorschriften.”

Die Kommission bezweifelt dabei nicht die allgemeinen Steuervorschriften in den drei betroffenen Mitgliedsstaaten. Die Untersuchungen konzentrieren sich auf die basierenden Steuerentscheide, mit denen die Behörden einzelnen Unternehmen die Berechnung der Körperschaftssteuer und die Anwendung bestimmter Steuervorschriften erläutern.

Die Steuerentscheide dienen laut Kommission insbesondere zur Bestätigung sogenannter Verrechnungspreisvereinbarungen. Unter Verrechnungspreisen versteht die EU Preise, die beispielsweise für Waren und Dienstleistungen zwischen verschiedenen Teilen derselben Unternehmensgruppe in Rechnung gestellt werden. Sie haben einen direkten Einfluss auf die Höhe des zu versteuernden Gewinns und dessen Verteilung auf in anderen Ländern ansässige Tochtergesellschaften. Sollten diese Preise nicht die normalen Wettbewerbsverhältnisse widerspiegeln, liegt möglicherweise eine unerlaubte staatliche Beihilfe vor.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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