Leistungsschutzrecht: Verlage erteilen Google Einwilligung zur Gratisnutzung
Die Verlage der VG Media erteilen Google die Zustimmung, Vorschautexte und Bilder gratis anzuzeigen. Die Verwertungsgesellschaft erklärt, sie sei aufgrund von Googles Marktmacht zu diesem Schritt gezwungen. Das Kartellamt sieht bisher keinen Verstoß des Internetkonzerns gegen das Leistungsschutzrecht.
Die durch die Verwertungsgesellschaft VG Media vertretenen Verlagen haben offenbar im Streit um das Leistungsschutzrecht mit Google nachgegeben. VG Media hat mitgeteilt, dass sie von den Verlegern “angewiesen wurde, ab dem 23. Oktober 2014 gegenüber Google eine widerrufliche ‘Gratiseinwilligung’ in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären”. Zugleich erklärte die Verwertungsgesellschaft, dass die Verleger “sich angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen” sehen.
Google wollte ab dem 9. Oktober keine Vorschautexte und Bilder (Snippets) von Artikeln der von der VG Media vertretenen Verlage nicht mehr Anzeigen. Hintergrund ist eine Klage der Verwertungsgesellschaft. Der Internetkonzern verlängerte die Frist vor kurzem die Frist um 14 Tage bis zum heutigen Donnerstag, das hatten die Verlage gefordert.
Das Bundeskartellamt erklärte allerdings im August, dass es kein Missbrauchsverfahren gegen Google im Streit um das Leistungsschutzrecht einleiten werde. Kartellamtschef Andreas Mundt zufolge lag kein hinreichender Anfangsverdacht vor. Die Behörde schloss weitere Schritte jedoch nicht aus, falls “die Verlage Geld von Google verlangen und der Konzern sie daraufhin aus seiner allgemeinen Suche ganz entfernt”, hieß es Anfang dieser Woche. Bislang ist es dazu jedoch noch nicht gekommen.
Hätten die Verlage nicht in die Gratisnutzung eingewilligt, wären keine Snippets mehr von Magazinen wie Bild.de, Computerbild.de oder Chip.de in der Google Suche aufgetaucht. Stattdessen wären nur ein Link zum Artikel sowie die Überschrift zu sehen gewesen. Diese “deutliche Reduzierung der Textdarstellung und die Auslistung von Bilder-Darstellungen auf allen Google-Suchdiensten setzt die Presseverleger einem erheblichen wirtschaftlichen Druck aus”, so die VG Media.
Weiter heißt es in der Mitteilung (PDF) der VG Media: “Der Umgang Googles mit den VG Media Presseverlegern läuft der erklärten Absicht des Gesetzgebers bei der Einführung des Presseleistungsschutzrechts zuwider, wonach ein Ausgleich geschaffen werden sollte für die Übernahme der verlegerischen Leistungen durch Betreiber von Suchmaschinen.” Die Verwertungsgesellschaft nannte Googles Vorgehen kartellrechtswidrig.
Nach eigenen Angaben leitet der Internetkonzern über ein halbe Milliarde Klicks pro Monat zu deutschen Nachrichtenseiten. Jeder dieser Klicks sei Einschätzungen des amerikanischen Zeitungsverbandes zwischen 12 und 16 Cent wert. Deutsche Werbepartner erhielten zusätzlich in den vergangenen drei Jahren eine Milliarde Euro von Google. Aus diesem Grund hätten sich viele Nachrichtenbetreiber dafür entschieden, die eignen Inhalte über die Google Suche oder Google News zugänglich zu machen. Insgesamt nutzten das Angebot rund 5000 deutsche Nachrichtenseiten.
Nicht nur Google ist von der eingereichten Beschwerde und Zivilklage der VG Media betroffen, sondern auch andere Anbieter von Suchmaschinen, die Vorschautexte und Bilder in ihren Suchergebnislisten anzeigen. Die Telekom sowie die 1&1 Internet AG haben den eigenen Portalen t-online.de sowie GMX.de und web.de Inhalte der betreffenden Verlage komplett entfernt. Die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, die dem Landgericht vorgelagert ist, ist für die Klage zuständig. Im Mai oder Juni 2015 ist VG Media zufolge mit einer Entscheidung zu rechnen.
Grundlage für die Klage respektive Beschwerde ist das 2013 verabschiedete Leistungsschutzrecht, das aber gegenüber früheren Entwürfen deutlich entschärft wurde. “Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte” sind von der Regelung ausgenommen und bleiben damit lizenzfrei. Um genau diese von Google verwendeten Snippets ging es aber eigentlich bei dem Gesetz. Denn längere oder komplette Texte sind ohnehin durch das Urheberrecht geschützt.
Viele Online-Portale wie Focus Online, Handelsblatt.com, FAZ.net, Spiegel Online, Stern.de und Sueddeutsche.de haben sich der Beschwerde der VG Media nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ZDNet.de, ITespresso.de, silicon.de, CNET.de und GIZMODO.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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