Falsche Gewinnzusage – PayPal muss zahlen

Better together? oder Yes-PayPal? Als eigenständige Unternehmen sollen Ebay und PayPal sich besser auf ihre Märkte konzentrieren können. Quelle: Ebay

“Willlste? Kriegste!” – eine falsch verschickte Gewinnbenachrichtigung könnte den Bezahldienst PayPal jetzt teuer zu stehen bekommen.

PayPal muss dem Empfänger einer falsch zugestellten Gewinnbenachrichtigung die versprochenen 500 Euro ausbezahlen. Ein Empfänger der Nachricht war vor das Amtsgericht Jena gezogen und hatte auf die Auszahlung des angekündigten Gewinns geklagt. Nun hat das AG den US-Bezahldienst dazu verpflichtet, den Gewinn tatsächlich zu überweisen.

(Bild: PayPal)
PayPal hatte aus versehen Gewinner angeschrieben, die eigentlich keine waren. Durch die tausendfache Benachrichtigung hat PayPal diese aber nun doch zu Gewinnern gemacht, wie das Amtsgericht Jena jetzt in einem Urteil festhält. Das Unternehmen muss die versprochenen 500 Euro nun doch ausbezahlen. Wohlgemerkt, dieses Bild stellt keine Gewinnbenachrichtigung dar!
(Bild: PayPal)

Der Online-Service hatte am 07.06. 2013 eigentlich über einen Emailverteiler mit 10 Empfängern eine Gewinnbenachrichtigung schicken wollen. Die Empfänger sollten darüber informiert werden, dass sie bei dem Gewinnspiel “Willte? Kriegste!” für eine in dem Zeitraum 27.05.2013 bis 31.05.2013 über PayPal getätigte Transaktion 500 Euro gewonnen haben.

Das Unternehmen, das mit dem Versand beauftragt wurde, hatte jedoch für den Versand den normalen E-Mail-Verteiler ausgewählt. Somit wurden sämtliche für den PayPay-Newsletter registrierten Nutzer – und damit ein deutlich größerer Empfängerkreis – über den Gewinn informiert.

Im Prinzip haben all diese Empfänger die gleichen Ansprüche, wie der Kläger, der jetzt vor dem Jenaer Gericht recht bekommen hat.

“Grundsätzlich sind die Verbraucher bei echt aussehenden Zusagen gesetzlich geschützt und können einen Anspruch auf Auszahlung des Gewinns geltend machen”, kommentiert der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Anwalt Christian Solmecke. Demnach regle §661a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dass ein Unternehmer Gewinnzusagen an einen Verbraucher macht, er diesen auch auszahlen muss. Voraussetzung, so Solmecke weiter, sei aber dass die Gestaltung der Gewinnzusage den Eindruck erwecke, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen habe.

So sei in Fachkreisen strittig, ob eine solche Gewinnzusage überhaupt wirksam angefochten werden kann. “Geht man von der Ansicht aus, dass eine Gewinnzusage gar keine Willenserklärung ist, sondern eine geschäftsähnliche Handlung, dann wäre eine Anfechtung gar nicht möglich und PayPal müsste den Gewinn auszahlen”, so Solmecke weiter.

Dieser Argumentation scheint auch das AG Jena zu folgen. Und dementsprechend kann PayPal diese Aussage nicht anfechten. PayPal muss den irrtümlich benachrichtigten Gewinnspielteilnehmern den Gewinn in Höhe von 500 Euro auszahlen.

Dies würde nach Ansicht des Gerichts auch gelten, wenn man sich der Auffassung anschließt, dass eine Anfechtung hier möglich gewesen wäre. Als Begründung führt das Gericht aus, dass PayPal hier ohnehin nicht deutlich genug vorgetragen habe, warum der Empfänger der Gewinnspielmitteilung gerade nicht zu den 10 anvisierten Gewinnern des Gewinnspiels gehören sollte. Eine Anfechtung von geschäftsähnlichen Handlungen sei, wenn überhaupt, nur unter engen Voraussetzungen möglich.