Die AGB zu lang, das Kleingedruckte zu klein. Blind zustimmen sollten Nutzer aber lieber nicht. F-Secure fordert in den Nutzungsbedingungen eines Hotspots in London das erstgeborene Kind, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Aber keine Sorge, das Sicherheitsunternehmen verzichtet großzügig auf die Durchsetzung der Klausel.
“Mit der Benutzung dieses Dienstes willigen Sie ein, Ihr erstgeborenes Kind F-Secure zu überlassen. Zeitpunkt und Nutzungsart werden vom Unternehmen festgelegt. Falls keine Kinder produziert werden, wird stattdessen Ihr Haustier genommen. Diese Bestimmungen gelten für die Ewigkeit”, heißt es in den Nutzungsbedingungen.
Mit den harschen AGB wollte F-Secure auf die Gefahren von öffentlichen Hotspots aufmerksam machen. Europol hat das Experiment unterstützt. Immerhin haben sechs Personen den Nutzungsbedingungen zugestimmt.
Wie F-Secure offiziell mitgeteilt hat, will es die Klausel nicht durchsetzen. In einem Bericht schrieb das Unternehmen, man werde die Kinder den Eltern zurückgeben. Auch wenn dessen Rechtsberater die Zustimmung als bindend ansieht. Ein Erfolg vor Gericht sei allerdings unwahrscheinlich, da der Verkauf von Kindern gegen Gratis-Dienste nicht ganz legal sei.
Das Experiment fand gemeinsam mit dem deutschen IT-Security-Dienstleister SySS GmbH und Peter Warren vom Cyber Security Research Instituteim September 2014 statt. Der Hotspot lässt sich in einer Handtasche verstecken und kostet rund 200 Euro.
F-Secure führte zudem einen Test ohne Geschäftsbedingungen durch. Innerhalb von 30 Minuten verbanden sich 250 Geräte mit dem Hotspot. Davon nutzten 33 Personen aktiv den kostenlosen Internetzugang. Dabei übertrugen die Geräte E-Mails und Passwörter unverschlüsselt. Die Daten hat das Unternehmen sofort wieder gelöscht.
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