Vorratsdaten: Voßhoff zweifelt an Rechtmäßigkeit

Datenmanagement (Bild: Shutterstock/RioPatuca).(Bild: Shutterstock/RioPatuca)

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz glaubt nicht, dass der aktuelle Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entspricht. Ihrer Ansicht nach gibt es Zweifel, ob die Regelungen mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar sind.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff (CDU) hat die geplante Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung als möglicherweise unvereinbar mit der Europäischen Grundrechtecharta bezeichnet. “Aus den nun vorgelegten Leitlinien lässt sich jedenfalls nicht erkennen, dass die in diesem Punkt sehr engen Vorgaben des Gerichtes berücksichtigt wurden”, sagte Voßhoff.

Allerdings könne sie erst eine Beurteilung des Vorschlags sowie weiterer datenschutzrechtlicher Fragen vornehmen, wenn die Bundesregierung einen konkreten Gesetzesentwurf vorlegt. Dieser müsse sich daran messen lassen, “ob und wie die vom Europäischen Gerichtshof aufgeworfene Problematik der anlasslosen Speicherung gelöst werden soll”.

Maximal zehn Wochen gespeichert

Vergangene Woche hatten Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) neue Richtlinien für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung präsentiert. Wie Maas mitteilt, sollen Telekommunikationsdaten nun noch maximal zehn Wochen gespeichert werden.

Andrea Voßhoff (Bild: CDU-Kreisverband Havelland)
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff (CDU) zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung. (Bild: CDU-Kreisverband Havelland)

Die Vorratsdatenspeicherung wurde nach drei Jahren im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt, mit der aktuellen Neuformulierung wollen es Innen- und Justizministerium noch einmal versuchen. Allerdings will man in diesem Zusammenhang auch nicht mehr von Vorratsspeicherung sprechen, sondern von “Speicherverpflichtung und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten”.

Gefühl der ständigen Überwachung

Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr die der Vorratsdatenspeicherung zu Grunde liegende europäische Richtlinie aufgehoben. Die Richter sahen einen Verstoß gegen elementare Grundrechte der Europäischen Grundrechtecharta. Konkret hieß es, dass die Massenüberwachung gegen Grundrechte verstoße und ein Gefühl der ständigen Überwachung erzeuge.

Innenminister de Maizière geht dennoch davon aus, dass der aktuelle Vorschlag, der zusammen mit dem Justizministerium in den vergangenen Wochen ausgearbeitet wurde, die Vorgaben der Gerichte erfüllt.

Auch der High-Tech-Verband BITKOM hat sich in der Debatte zu Wort gemeldet. “Es ist wichtig, dass ein Ausgleich zwischen dem hohen Gut der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte einerseits und berechtigten Sicherheitsinteressen andererseits gefunden wird”, so BITKOM-Präsident Dieter Kempf. “Der vorliegende Vorschlag zeigt dabei auch klar Grenzen einer Vorratsdatenspeicherung auf. Letztlich brauchen wir aber eine europäische Lösung. Ein rein nationaler Ansatz belastet ausschließlich die in Deutschland tätigen Unternehmen und ist in Zeiten grenzüberschreitender Kriminalität und terroristischer Aktivitäten nur bedingt effektiv.”