Knigge konkretisiert Benimmregeln für das Handy

Bennimm-Regeln für das Handy. (Bidl: Shutterstock)

Bei Tisch nicht schmatzen war gestern. Heute kümmert sich Freiherr Knigge um sittsames Verhalten rund um Handy, Smartphone und mobiles Social Media.

Die Frage, ob das Handy zu unserer Gesellschaft gehört stellt sich heute nicht mehr. Längst sind die kleinen Geräte zu einem ständigen Begleiter in beinahe allen Lebenslagen geworden. Auch wer selbst viel und häufig damit zu tun hat, ist doch teilweise genervt, wenn Mitbürger zur Unzeit oder mit unangemessener Lautstärke mobile Bandbreiten belegen.

Moritz Freiherr Knigge hat jetzt zusammen mit dem Online-Handy-Shop 7mobile 10 Punkte als Handreichung ausgearbeitet, wann das Handy am besten nicht gezückt wird, und welche Fotos man besser nicht auf Facebook stellt:

Adolph Freiherr Knigge ist wegen seines 1788 erschienene Werkes “Über den Umgang mit Menschen” der Namenspatron für vielerlei Benimm-Regelwerke. Allerdings enthielt das Werk auch umfassende soziologische Analysen.

Gutes Benehmen ist nicht schwer und viele der hier erwähnten Empfehlungen kann man eigentlich als selbstverständlich gelten. Grundsätzlich gilt in der realen und virtuellen Welt, Rücksicht auf seine Mitmenschen zu nehmen und seinem Gegenüber mit gelebter Wertschätzung zu begegnen. Der Freiherr rät: “Immer souverän, immer gelassen.”

1. Das Handy und die Zweisamkeit

Grundsätzlich gilt dem Gegenüber die volle Aufmerksamkeit. Wer das Handy aber nicht ausschalten möchte oder einen wichtigen Anruf erwartet, stellt es besser auf lautlos oder Vibration und kündigt diesen bestenfalls seinem Gegenüber an. Kommt der Anruf schließlich, sollte eine kurze Entschuldigung selbstverständlich sein. Für das Telefonat am besten nach draußen gehen und nicht länger am Hörer bleiben, als ein Toilettengang dauern würde.

2. Telefonieren unter Fremden

Ob in der Bahn oder an belebten Plätzen – die Umwelt freut sich über dezente Klingeltöne und leise Gespräche. Knigge empfiehlt einen Mindestabstand von drei Metern zu den Mitmenschen – dies sollte auch und vor allem während eines Telefongesprächs gelten. Und immer daran denken: Ein Telefonat zieht immer mehr Aufmerksamkeit auf sich als ein normales Gespräch. Der Grund liegt in der Tatsache begründet, dass nur ein Teil der Unterhaltung mitgehört werden kann und das Gehirn deshalb automatisch die fehlenden Passagen dazu erfindet.

Das gilt auch bei anderem Geklingel: Grundsätzlich sollten für Videos, Games und Musik Kopfhörer genutzt werden. Auch Signale für Benachrichtigungen sollten besser lautlos oder als Vibration erfolgen. Im Übrigen lassen sich auch Tastaturtöne ausstellen.

3. Augen nach vorn

Wer zu Fuß unterwegs ist, seinen Blick nicht vom Display abwenden kann und deshalb Kollisionen mit anderen Passanten provoziert, gilt zu Recht als rücksichtslos. Es sei denn, Sie befinden sich in der chinesischen Stadt Chongqing, denn dort wurde extra ein Bürgersteig für Menschen festgelegt, die Ihre Augen nicht vom Display lassen können.

4. Kommunikationsregeln beim Chatten

Im Gegensatz zu Emails, geht es bei Kurznachrichten via WhatsApp oder Facebook ein wenig lockerer zu. Doch auch in der virtuellen Welt sollten einige Regeln der Höflichkeit beachtet werden. Eine kurze Begrüßung zum Auftakt einer Kommunikation empfiehlt sich ebenso wie eine möglichst korrekte Rechtschreibung. Eine typische Fehlerquelle ist außerdem die Autokorrektur – vor dem Abschicken sollte der Text dementsprechend noch einmal überflogen werden. Enthalten wiederum die empfangenen Nachrichten Fehler, sollte von einer Korrektur abgesehen werden, sofern nicht wichtige Fakten betroffen sind.

5. Selfie und Selbstinszenierung

Neben der Kommunikation ist das Ablichten von Schnappschüssen die wichtigste Aufgabe eines Smartphones. Doch unbedacht geteilte Fotos auf Portalen und via Social Media Kanälen können auch schaden. Es wird deshalb empfohlen, ausschließlich Inhalte zu posten und zu veröffentlichen, die Chef und Mutter gleichermaßen sehen dürften und die von den Abgelichteten bestmöglich abgesegnet wurden.

Moritz Freiherr Knigge hat Benimm-Regeln für das Smartphone formuliert. (Bild: Freiherr Knigge)
Moritz Freiherr Knigge hat Benimm-Regeln für das Smartphone formuliert. (Bild: Freiherr Knigge)

6. Achtung Shitstorm!

Erst denken, dann posten! Nicht umsonst wurde das Wort Shitstorm schon zum Anglizismus des Jahres gewählt. Denn unbedachte Postings können eine Welle der Empörung ungeahnten Ausmaßes auslösen. Und kommt der digitale Mob erstmal ins Rollen, werden auch oft die Grenzen des guten Geschmacks überschritten.

So sorgte beispielsweise der Hashtag #hasjustinelandedyet für tausende negative Kommentare, weil eine New Yorkerin, bevor sie nach Afrika flog, folgenden Satz tweetete: “Auf dem Weg nach Afrika. Hoffentlich bekomme ich kein Aids. Nur Spaß. Ich bin weiß!” Die Konsequenz: Die PR-Managerin verlor ihren Job und ist nun weltweit bekannt.

7. Ortswechsel

Nicht jeder Ortswechsel sollte auf Facebook gepostet werden – es sei denn, man ist auf der Suche nach Stalkern. Vor allem während ausschweifender Partynächte kann auf das Bekanntgeben jedes Clubs und jeder Bar verzichtet werden. Immer daran denken: Auch wenn die Facebook-Aktivitäten nur für Freunde sichtbar sind, bleibt ein Restrisiko. Irgendwer kennt immer irgendwen, der es dann doch auf der Timeline sehen konnte.

8. Emotionale Statusmeldungen ohne Kontext aka “vague booking”

Zusammenhanglose Emotionen und Statusmeldungen wie “Ich bin schon wieder so genervt!” oder “Ich bin völlig aus dem Häuschen!” enervieren Freund und Feind gleichermaßen – egal ob bei Twitter, WhatsApp oder Facebook. Wie im analogen Leben hilft auch im digitalen die altbewährte Regel: “Lieber dreimal tief durchatmen als seinen Emotionen freien Lauf lassen.”

9. Freunde markieren

Die Namen von Freunden sollten nicht ungefragt sichtbar gemacht, beziehungsweise Freunde und Bekannte sollten nicht per se markiert werden (auch wenn diese die Verlinkung erst freigeben müssen). Besonders nicht, wenn es sich um möglicherweise unvorteilhafte Schnappschüsse auf Partys und Orgien handelt. Tabu ist auch der Hinweis auf politische oder gesellschaftliche Haltungen. Selbst wenn die Betroffenen diese tatsächlich vertreten, sollten sie selbst darüber entscheiden können, wann, wo und wie diese nach Außen getragen werden.

10. Absolute No-Gos

Ob Kino, Theater oder Konzerte – es gibt Orte, an denen das Smartphone ein absolutes No-Go ist. Auch sollte nicht jede Nachricht digital kommuniziert werden, wie zum Beispiel das Beenden einer Beziehung. Hingegen sind Beileidsbekundungen per WhatsApp oder Facebook erlaubt. Der schriftliche oder persönliche Weg ist sicherlich die Königsdisziplin; und doch gilt: Lieber digital als gar nicht kondolieren!