Google bekommt mehr Zeit im Kartellverfahren

Nach einem Antrag auf Fristverlängerung bekommt Google jetzt im Kartellverfahren mehr Zeit, um Antworten auf die gegen den Such-Konzern erhobenen Vorwürfe zu geben.

Die EU gewährt Google im Kartellverfahren einen Fristaufschub. Nun hat der US-Konzern noch bis zum 17. August Zeit, um für sämtliche Vorwürfe eine Stellungnahme abzugeben. Google soll mit der Verlängerung die notwendige Zeit bekommen, um sämtliche Dokumente zu lesen und das Recht auf Verteidigung voll und ganz nutzen zu können, so die EU-Kommission in Brüssel. Die Wettbewerbshüter reagieren damit auf einen Antrag des Konzerns.

Die EU-Kommission wirft dem Konzern nach Beschwerden von Konkurrenten vor, die Marktbeherrschende Stellung wettbewerbswidrig auszunutzen, etwa indem es bei den eigenen Preisvergleichsseiten die eigenen Produkte bevorzugt. Daneben untersucht die Kommission auch Googles Vereinbarungen mit Herstellern über das Mobilbetriebssystem Android. Auch hier steht der Vorwurf der unrechtmäßigen Behinderung des Wettbewerbs im Raum.

Sollte die EU-Kommission den Konzern verurteilen, droht Google eine Milliardenstrafe. Mitte April hatte die EU-Kommission die Vorwürfe an Google übermittelt. Mit einer Entscheidung in diesem Fall ist jedoch erst im nächsten Jahr zu rechnen.EU-Recht (Bild: Shutterstock)

“Sollte die Untersuchung jedoch unsere Befürchtungen bestätigen, müsste Google die rechtlichen Konsequenzen tragen und seine Geschäftspraxis in Europa ändern”, forderte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager im April.

Daneben beschäftigt Google Android auch vor einem US-Gericht. Der Andriod-Entwickler verteidigt sich gegen eine Klage Oracles, das Google Urheberrechtsverletzung bei der Implementierung von Java in Android vorwirft. Google ist jüngst mit einem Antrag auf eine Revision eines Urteils gescheitert. Google wollte noch einmal die Frage klären lassen, ob Oracle tatsächlich Urheberrechte an den Programmierschnittstellen hält. Nun hat aber der oberste US-Gerichtshof diesen Antrag ohne weiter Begründung abgelehnt.