Kein Rechtsanspruch auf 50 MBit/s
Besonders weit war der Vorschlag für einen Rechtsanspruch auf Breitbandzugang noch nicht gediehen. Allerdings droht einer entsprechenden Formulierung in einem CDU-Programmpapier jetzt das Aus.
50 MBit/s als Internet-Konnektivität sollten jedem deutschen Bürger per Gesetz zustehen. Diesen Plan hatte sich die CDU noch im Sommer ins Parteiprogramm geschrieben. Offenbar aber wird es diese Formulierung den nächsten Parteitag, der nächste Woche in Karlsruhe statt finden wird, nicht überleben.
Die Nachrichtenagentur DPA berichtet, dass die zuständige Programmkommission “Arbeit der Zukunft – Zukunft der Arbeit” auf Antrag des Kreisverbandes Fulda (PDF), die damals formulierte Passage abändern wird. Bislang hieß es in dem Programm, die CDU werde “einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang einführen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten”.
Nun soll der Passus in einer abgeschwächten Formulierung bestand haben: “Wir wollen auch beim Zugang zu schnellem Internet gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland gewährleisten.”
Ohne den rechtlichen Anspruch aber wird aus dem verbindlichen Ziel eine vage Absichtserklärung. Bei einem Rechtsanspruch könnten Verbraucher klagen, falls die Übertragungsgeschwindigkeit zu gering ausfällt – und zwar unabhängig davon, wo sie sich befinden, auf einer Alm in den Alpen oder einer Hallig in der Nordsee. Da die Kosten für derartige Orte aber im Vergleich zu den Anschlussgebühren unverhältnismäßig hoch sind, zögern Netzbetreiber, diese in gleicher Weise anzubinden, wie etwa die Bewohner eines Ballungsraums.
Ein Rechtsanspruch könnte also eine Klagewelle auslösen und würde die Frage aufwerfen, wer im Zweifelsfall für die Anbindung aufkommen muss. Die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Bundenetzagentur hat beim Breitbandausbau bislang immer darauf gesetzt, den Ausbau durch wettbewerbsfördernde Maßnahmen zu stimulieren. Gezielte Subventionen wurden vor allem auf Länderebene ausgeschüttet.
Die CDU-Kommission hatte im Sommer zudem Erleichterungen für private Investoren geplant, die sich am Ausbau der Infrastruktur beteiligen. Das könnte besonders dort interessant sein, wo die Abdeckung mit WLAN oder Richtfunkstrecken möglich, aber für die großen Netzbetreiber nicht rentabel ist. Kleinere Betreiber hätten dabei den Vorteil, dass sie nicht an bundesweite Preislisten gebunden sind. Denn selbst wenn doch irgendwann noch ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet kommt, sollte man nicht hoffen, dafür auch eine Tiefpreisgarantie zu erhalten.
SPD und Grüne postulieren ebenfalls schon länger vehement einen Breitbandausbau. Für Letztere hatte die Bundestagsabgeordnete Bärbel Höhn im vergangenen Jahr gefordert, dass es bei schnellem Internet keine Unterschiede zwischen den Regionen geben dürfe. Die SPD hatte sich sogar bereits auf ihrem Bundesparteitag 2011 zum Einsatz für das Recht auf einen Hochgeschwindigkeitszugang für alle verpflichtet.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]