Windows-10-Zwangsdownlad beschert Microsoft Abmahnung

Nutzer laden 6 GByte herunter ohne im Vorfeld gefragt zu werden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert, dass Nutzer selbst aktiv werden müssten, um die Dateien wieder zu entfernen. Das stelle eine “unzumutbare Belästigung” dar.

Die Tatsache, dass Windows 10 ohne Zustimmung der Nutzer eine bis zu 6 GByte große Installationsdatei herunter lädt, wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgemahnt. Denn der relativ große Datensatz werde auf die Festplatte von Nutzern von Windows 7 oder 8/8.1 geladen, die gar kein Interesse an dem kostenlosen Upgrade haben. Die Verbraucherschützer sprechen daher von einem “Zwangsdownload” und gehen nun rechtlich dagegen vor.

Erst runterladen, dann fragen: Windows  benachrichtigt Nutzer erst, sobald das Upgrade auf Windows 10 zur Installation bereitsteht. (Bild: Microsoft)
Erst runterladen, dann fragen: Windows benachrichtigt Nutzer erst, sobald das Upgrade auf Windows 10 zur Installation bereitsteht. (Bild: Microsoft)

Microsoft habe sich aber, wie die Verbraucherzentrale mitteilt, bisher geweigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Nun wollen die Verbraucherschützer diese Praxis gerichtlich prüfen lassen.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass die Nutzer erst nach dem Download gefragt würden, ob sie einer Installation zustimmen oder nicht. Dieses Vorgehen stelle eine unzumutbare Belästigung dar, da Anwender sich nach dem Download aktiv um eine Beseitigung der aufgedrängten Installationsdateien bemühen müssten.

Microsoft hatte im September eingeräumt, das mehrere Gigabyte große Installationspaket von Windows 10 auch an Nutzer zu verteilen, die sich gar nicht für ein Upgrade auf das neue Betriebssystem registriert haben. “Für Personen, die automatische Aktualisierungen über Windows Update aktiviert haben, machen wir Upgrade-fähige Geräte bereit für Windows 10, indem wir die Dateien herunterladen, die sie benötigen, falls sie sich für ein Upgrade entscheiden”, erklärte das Unternehmen damals. “Wenn das Upgrade bereit ist, wird der Kunde darauf hingewiesen, Windows 10 auf dem Gerät zu installieren.”

Falls man ohnehin ein Upgrade auf das neue Betriebssystem plant, ist dies ein praktisches Feature. Aber wenn man mit seiner bestehenden Windows-Installation zufrieden ist, birgt Microsoft beherzter Vorstoß einige mögliche Nachteile. Zum einen wird durch den Download unnötig Bandbreite verbraucht, was vor allem bei Internetverbindungen mit einer Begrenzung für ungedrosseltes Datenvolumen ärgerlich ist. Natürlich nehmen die Dateien dann auch entsprechend viel Speicherplatz auf Festplatte oder SSD ein. Auch ein Hinweis könnte Nutzer belästigen, der auf das bereitstehende Upgrade nach jedem Systemneustart erinnert.

Zwar bietet Microsoft auf seiner Support-Website eine Anleitung zum Verwalten von Benachrichtungs- und Upgradeoptionen für Windows 10 an, durch deren Befolgung sich das “Zwangsupdate” auf Windows 10 verhindern lässt. Doch Normalnutzer werden davon in den meisten Fällen keine Kenntnis haben.

Seit Mitte August diskutieren Nutzer im offiziellen Windows-Forum übrigens auch über eine Sammelklage gegen Microsoft wegen teils massiver Probleme, die bei einigen durch das Upgrade auf Windows 10 verursacht wurden. So lieferte Microsoft mehrere fehlerhafte Updates aus, die unter anderem dazu führten, dass das System nicht mehr korrekt startete oder sämtliche Versionen der Office-Anwendung Outlook abstürzten. In der knappen Begründung für die von der Nutzerin “Lisa Capaci” vorgeschlagenen Klage heißt es: “Es gibt tausende von Computern die durch ‘automatische Updates’ auf Windows 10 unbrauchbar gemacht wurden”.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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