Erneut Störung im Vodafone-Netz

Vodafone (Bild: Vodafone)

Sie scheint inzwischen weitgehend behoben. Wie bei den anderen Ausfällen in diesem Jahr hilft im Zweifelsfall ein Neustart des eigenen Telefons. Diesmal war das Ausmaß aber deutlich geringer: Laut Vodafone waren am frühen Morgen maximal 40.000 Kunden betroffen.

Vodafone hatte innerhalb weniger Wochen zum dritten Mal mit einem umfangreicheren und längeren Netzausfall zu kämpfen. Den beim Dienst allestörungen.de eingegangenen Meldungen zufolge trat das Problem diesmal insbesondere zwischen etwa 7 und 9 Uhr heute Morgen auf. Da begannen sich dann auch vermehrt Nutzer im Vodafone-Forum zu beschweren. Sie klagten entweder darüber, dass sie gar kein Netz haben oder lediglich telefonieren, aber keine mobile Datenverbindung nutzen können.

Erneut Störung im Vodafone-Netz (Bild: Vodafone)

Gegenüber der Website Mobiflip erklärte Vodafone dann auf Anfrage etwas später, dass maximal 40.000 Kunden in der Zeit von 6 Uhr 40 bis 8 Uhr 50 Uhr keine neue mobile Datenverbindungen hätten aufbauen beziehungsweise diese nicht in der “gewohnten Geschwindigkeit” hätten nutzen können. Einen Grund dafür nannte das Unternehmen jedoch nicht.

Damit ist die aktuelle Netzstörung wesentlich weniger gravierend, als die letzte Störung bei Vodafone Anfang März. Bei ihre dauerte es fast zwei Tage, bis alles für alle Kunden wieder wie gewohnt lief. Damals emppfahl das Unternehmen Nutzern, die längere Zeit keinen Empfang hatten, das genutzte Telefon neu zu starten. Durch die damit ausgelöste neuerliche Einwahl ins Netz konnte es sich dann mit einem funktionierenden Einwahlserver verbinden.

Im März waren von der Störung Vodafone zufolge rund 400.000 Kunden betroffen, also etwa zehnmal so viele wie heute. Betroffene gab es bundesweit, sie erhielten Fehlermeldungen wie “Kein Netz” oder “Nicht im Netzwerk registriert”. Grund für diese umfangreichere Störung im Vodafone-Netz war der Ausfall eines von insgesamt 20 Servern zur Einwahl. Laut AGB prüft Vodafone einen möglichen Anspruch auf eine Entschädigung im Einzelfall und erst ab einer Ausfallzeit von 24 Stunden. Die scheint diesmal keinesfalls erreicht worden zu sein.

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