Letztmalige Senkung läutet Ende der Roaminggebühren ein

Frau mit Smartphone (Bild: Shutterstock/Robert Neumann)

Ab heute dürfen Provider im Vergleich zum Inlandspreis im EU-Ausland nur noch bis zu 5 Cent pro Gesprächsminute oder Megabyte Daten und 2 Cent pro SMS netto zusätzlich berechnen. Eingehende Anrufe dürfen nicht mehr als 1,2 Cent je Minute mehr kosten.

Die Roaminggebühren werden heute in einer letzten Stufe vor der für Mitte 2017 vorgesehenen Abschaffung nochmals gesenkt. Urlauber und Geschäftsreisende im EU-Ausland können damit für gewöhnlich günstiger telefonieren, SMS versenden und mobil ins Internet gehen. Dabei sind meist jedoch einige Sonderfälle zu beachten.

Frau mit Smartphone (Bild: Shutterstock/Robert Neumann)

Die Mobilfunkbetreiber dürfen in Zukunft im Vergleich zu den gebuchten Inlandstarifen nur noch Aufschläge von bis zu 5 Cent pro Gesprächsminute respektive Megabyte Daten und 2 Cent je SMS berechnen. Hinzu kommt hier noch die Mehrwertsteuer. Ankommende Anrufe dürfen nicht mehr als 1,2 Cent pro Minute zusätzlich kosten.

Die Summe aus Inlandspreis und Aufschlag darf die bisherigen Roaming-Nettopreisobergrenzen im Allgemeinen nicht überschreiten. Diese betragen 19 Cent pro Minute für ausgehende und 5 Cent für eingehende Anrufe, 6 Cent für SMS sowie 20 Cent pro Megabyte Datenvolumen. So könnte vor allem der SMS-Versand aus dem Ausland je nach Tarif teilweise sogar günstiger ausfallen als im Inland. In Sonderfällen kann es für Kunden jedoch auch teurer werden.

Dies gilt beispielsweise bei Tarifen, deren Inlandspreise schon höher ausfallen als die bisherigen Höchstpreise im EU-Roaming. Ab dem 30. April gibt es nämlich keine allgemeine Roaming-Preisobergrenze mehr. Eine Deckelung erfolgt nur dann, wenn tatsächlich ein Roamingaufschlag erhoben wird, den Mobilfunkanbieter allerdings separat beantragen müssen. Verlangen sie einfach den auch im Inland gültigen Preis, müssen sie keine Obergrenze berücksichtigen. Denn das erklärte Ziel der EU-Verordnung 2015/2120 zum Roaming ist es, die Handynutzung im Ausland zu Inlandspreisen zu ermöglichen, was einige Anbieter zu ihren Gunsten ausnutzen.

Das Vergleichsportal Teltarif gibt als Beispiel die aktuellen Vodafone-Tarife “Smart S” und “Smart M” an, bei denen eine Gesprächsminute nach Ausschöpfen der Inklusiveinheiten mit 29 Cent zu Buche schlägt. Dieser Preis gilt dann auch für ausgehende Anrufe innerhalb der EU – es sei denn, es wurde eine zusätzliche Roaming-Option hinzugebucht. Damit liegt Vodafone 7 Cent über der bisherigen Obergrenze von 22 Cent pro Minute brutto.

Manche Provider sind der EU-weiten Regelung schon zuvorgekommen und haben die Roaminggebühren bei einigen Verträgen oder Vertragsverlängerungen abgeschafft. Welche Regelungen bei Flatrate-Tarifen greifen, sollten Kunden vor Abreise bei ihrem Anbieter erfragen. Teils gelten die Flatrates auch im EU-Ausland, teils werden zusätzlich Minuten- und Datenpakete für die Reise angeboten.

Diese Änderungen gehen auf die Entscheidung des EU-Parlaments aus dem vergangenen Jahr zurück, die Roaminggebühren schrittweise abzuschaffen. Der EU-Ministerrat hatte im Juli 2015 für die neue Regelung gestimmt, nachdem sie zuvor bereits vom EU-Parlament abgesegnet worden war. Der Kompromissvorschlag (PDF) sieht zum Schutz für Mobilfunkanbieter vor Missbrauch des Roamings auch eine Fair-Use-Richtlinie vor. Sie soll zum Beispiel verhindern, dass Kunden in einem anderen EU-Land einen Mobilfunkvertrag zu günstigeren Konditionen abschließen.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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