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BMW: selbstlenkende Fahrzeuge sollen 2021 kommen

Im März hatte BMW seine Planungen für sein selbstlenkendes Elektrofahrzeugs iNEXT anlässlich der Feierlichkeiten zu seinem 100-jährigen Bestehen erstmals öffentlich gemacht. Gestern nannte das Unternehmen dann auf seiner Hauptversammlung in der Olympiahalle München auch einen Termin für die Einführung des iNEXT. Da einige Anleger befürchten, der Konzern werde bis in fünf Jahren hinter Konkurrenten wie Tesla zurückfallen, musste CEO Harald Krüger um Verständnis werben.

BMW-Hauptversammlung 2016 (Bild: BMW)

Laut Krüger soll es sich beim iNext um BMWs fortschrittlichstes Fahrzeug handeln, das neben autonomer Fahrtechnik auch digitale Vernetzung, geringes Gewicht und ein “völlig neues” Inneres aufweisen werde. Weitere Details nannte er allerdings nicht. “Ich habe immer betont: Elektromobilität ist ein Marathon und kein Sprint”, so Krüger.

Zunächst soll bis dahin erst einmal BMWs Elektroauto i3 mit einem besseren Akku ausgestattet werden. Hier ist die Rede von “in wenigen Wochen”. 2018 folgt eine neue Version des i8 mit dem Namenszusatz Roadster. Krüger zufolge hat BMW bislang 50.000 Elektrofahrzeuge der i-Reihe verkauft.

Im Rahmen seiner Geburtstagsfeier im März und der Vorstellung des iNext, präsentierte das Unternehmen mit Next 100 sein spektakuläres Konzept-Autodesign, das unter anderem Augmented-Reality-Techniken nutzen könnte. Es handelt sich aber eben nur um ein Konzept.

BMW Next 100 (Bild: BMW)

Gespräche über eine Partnerschaft fürs Apple-Autoprojekt Titan habe BMW wie auch Audi einer Meldung des Handelsblatt vom April zufolge abgebrochen. Dass sich die deutschen Autobauer nicht mit Apple darauf einigen konnten, wer die Kontrolle über die mit den Fahrzeugen gesammelten Daten erhält, war angeblich der Hauptgrund. Differenzen gab es auch in der Frage, wer das Projekt leiten sollte.

Dass der zurzeit gelebte Datenschutzansatz der Hersteller im komplexen Umfeld vernetzter Fahrzeuge grundsätzlich noch unzureichend ist, zeigt auch eine aktuelle Studie des BearingPoint Institute, die relevante Aspekte zum Datenschutz im Zeitalter der vernetzten Autos untersucht. Die Ergebnisse zeigen auf, dass viele kritische Punkte noch ungelöst sind. Um Kundendaten zu schützen, müssen Automobilhersteller eine ganzheitliche Strategie entwickeln und diese in ihre Unternehmensprozesse und -kultur integrieren. Nur so können sie das Vertrauen der Kunden bewahren.

Selbstlenkende Fahrzeuge sind hierzulande alles andere als selbstverständlich. Noch darf kein Auto ohne Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen, der Gesetzgeber schafft jedoch bereits erste Grundlagen für ein autonomes Fahren. Erst Mittel April wurde der von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung des geänderten “Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr” vom Bundeskabinett beschlossen. Das damit auf den Weg gebrachte Gesetz soll Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter oder zumindest teilautomatisierter Fahrzeuge schaffen. Mit dem Entwurf sollen zudem die Änderungen am Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr in nationale Gesetze umgesetzt werden.

Die geplanten Neuregelungen für selbstfahrende Autos im öffentlichen Straßenverkehr behandeln in erster Linie Haftungsfragen. Außerdem sind dafür einige Änderungen im Verkehrsrecht erforderlich. In Deutschland, das einer der Unterzeichner des ursprünglichen Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 ist, darf derzeit kein Auto ohne Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Der von 73 Ländern ratifizierte Vertrag wurde von den Vereinten Nationen vor einem Jahr jedoch dahingehend ergänzt, dass auch teilautonome Fahrzeuge zugelassen sind. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Fahrer an Bord ist und jederzeit eingreifen kann.

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Redaktion

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