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Grüne fordern bei mangelhaftem Internetanschluß Bußgeld für Anbieter

Die Fraktion der Grünen im Bundestag wird in den nächsten Tagen einen Antrag einbringen, mit dem die Bundesnetzagentur aufgefordert wird, Mindestanforderungen für Internetanbieter vorzuschreiben. Sie beruft sich dabei auf europäische Verordnungen, die derartige Regelungen vorsähen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung auf Seite 20 ihrer Freitagsausgabe.

“Die derzeitigen Verträge sind Mogelpackungen, beworben werden sie mit hohen Zahlen wie 50 Megabit in der Sekunde, daneben steht aber kleiner ‘bis zu'”, bemängelte Tabea Rößner, Sprecherin für Medien, Kreativwirtschaft und Digitale Infrastruktur der Grünen-Bundestagsfraktion, gegenüber dem Blatt. Sie hat schon früher den zögerlichen Breitbandausbau kritisiert und verweist jetzt auf Erhebungen der Bundesnetzagentur aus den Jahren 2010 und 2013, wonach nur 70 respektive 77 Prozent der Nutzer zumindest die Hälfte der vermarkteten Geschwindigkeit auch erreichen. Lediglich 16 Prozent bekamen die in der Werbung versprochene Maximalleistung auch tatsächlich.

Seit November 2015 bietet die Bundestagsfraktion der Grünen zudem auf ihrer Webseite ein Tool zur Messung der Internetgeschwindigkeit an. Im Rahmen dieser nicht repräsentativen Messung haben fast 74.000 Haushalte überprüft, ob sie die gebuchte Bandbreite tatsächlich erhalten. “Viele Verbraucher” zeigten sich danach enttäuscht, dass dies nicht der Fall sei.

“Wenn ich für 50 Megabit in der Sekunde bezahle, will ich das auch bekommen. Wie würde wohl der Anbieter reagieren, wenn ich im Gegenzug nur bis zu 100 Prozent meiner Telefonrechnung bezahle”, zitiert die FAZ Rößner. Um Missbrauch abzustellen, sollen daher nach dem Willen der Grünen-Bundestagsfraktion Anbieter für “wesentliche Abweichungen” mit Bußgeldern bestraft werden und Verbraucher Anspruch auf Schadenersatz erhalten.

Die Bundesnetzagentur hat bereits vor gut einem Jahr den Entwurf einer Transparenzverordnung vorgelegt. Zudem läuft seit Herbst eine Messreihe, mit der Jedermann unter Beachtung einiger Aspekte mit Hilfe eines Online-Tools Geschwindigkeit seines Internetzugangs – sei es via Festnetz, Kabel oder Mobilfunk – ermitteln kann. Mit der Transparenzverordnung sollen Verbraucher nach Anschlussschaltung einen Rechtsanspruch auf Information zur jeweils aktuellen Datenübertragungsrate des Mobilfunk- beziehungsweise Festnetzanschlusses erhalten. Die Anbieter sollen zudem auf ein von der Bundesnetzagentur geplantes Mess-Tool hinweisen müssen.

Außerdem sieht der Entwurf für Anbieter die Verpflichtung vor, Verbrauchern die vertraglich vereinbarte minimale und maximale Datenübertragungsrate und die tatsächlich gemessene Datenübertragungsrate verständlich zu präsentieren. “Die Messergebnisse müssen speicherbar sein und im Online-Kundencenter hinterlegt werden können. So kann der Verbraucher ohne größeren Aufwand mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate gegenüber seinem Anbieter kommunizieren”, erklärt die Bundesnetzagentur ihre Pläne.

Mit ihrem Antrag wird die Grünen-Bundestagsfraktion also grundsätzlich offene Türen einrennen. Es darf also durchaus darüber spekuliert werden, ob es sich dabei nicht einfach um ein geschicktes PR-Manöver handelt. Neu ist allerdings die Forderung nach Bußgeldern und Schadensersatz.

Beides dürfte – falls es in in einer künftigen Verordnung überhaupt verankert wird – jedoch so geregelt werden, dass Anbieter in der Praxis nur in Sonderfällen zur Zahlung verpflichtet sind. Da es sich bei vielen Zugängen zumindest auf einem Teil des Übertragungsweges um ein sogenanntes Shared Medium handelt – also die Übertragungsrate letztlich von der Anzahl der gleichzeitigen Nutzer abhängig ist – ist die Angaben “bis zu” ja nicht gelogen. Allerdings wird die maximale Bandbreite alleine wegen der Anzahl der Nutzer voraussichtlich Sonntagnacht um halb vier häufiger zur Verfügung stehen, als Freitagabend um 18 Uhr.

Redaktion

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