Unitymedia startet zweite Stufe seines WLAN-Projekts

(Bild: Unitymedia)

1,5 Millionen WLAN-Hotspots, die Übertragungsraten von bis zu 10 MBit/s bieten, sollen bis zum Jahresende in drei Bundesländern bereitstehen. Das Netzwerk besteht aus WLAN-Routern, die Unitymedia seinen Kunden zur Verfügung stellt.

Bis zum Jahresende will Unitymedia seinen Kunden 1,5 Millionen WLAN-Zugangspunkte zur Verfügung stellen, die Kunden ohne Zusatzkosten im Rahmen ihrer vorhandenen Internettarife nutzen können. Die sogenannten WifiSpots bietet Unitymedia in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg an. Zusammen sollen sie eines der größten WLAN-Netze Deutschlands bilden. Das Unternehmen hat damit die im April angekündigte zweite Ausbaustufe (PDF) seines im vergangenen Jahr gestarteten WLAN-Projekts gestartet.

Unitymedia WifiSpot (Bild: Unitymedia)
Unitymedia WifiSpot (Bild: Unitymedia)

Das Netzwerk besteht aus WLAN-Routern, die Unitymedia seinen Kunden zur Verfügung stellt. Kunden, die die Nutzung ihres Routers als “Homespot” zulassen, haben nicht nur die Möglichkeit WLAN-Netze anderer Kunden nutzen, sondern auch die mehr als 1000 öffentlichen WifiSpots, die Unitymedia im vergangenen Jahr in 100 Städten in den drei Bundesländern installiert hat. Sie stellen Bandbreiten von bis zu 150 Mbit/s und ein unbegrenztes Datenvolumen zur Verfügung.

Ein Internetzugriff mit Smartphone und Tablet mit bis zu 10 Mbit/s im Downstream und 1 Mbit/s im Upstream erlauben die privaten WifiSpots der Kunden. Interessenten können den neuen Service auf der Website des Unternehmens freischalten lassen. Ein ab dem 8. April 2013 abgeschlossener Internettarif ist die Voraussetzung dafür. Ist ein Kunde registriert, kann er mit bis zu fünf Geräten gleichzeitig das WifiSpot-Netz nutzen – seine Geräte verbinden sich laut Unitymedia automatisch mit einem WLAN in Reichweite.

“Für unsere Kunden ist das breit zugängliche WLAN-Netz eine tolle Sache. Die Smartphones, Tablets oder Notebooks unserer Kunden erkennen die WifiSpots völlig automatisch. Es gibt keine nervige Anmeldeprozedur und der Kunde muss nicht jedes Mal sein Passwort eingeben”, sagte Christian Hindennach, Leiter des Privatkundengeschäfts bei Unitymedia. “Dabei schonen unsere Kunden die Datenkontingente ihres Mobilfunktarifs. Wir werden weiter in unser Netz und in Innovationen investieren, damit unsere Kunden das gesamte Potenzial des Internets ausschöpfen können, indem sie jederzeit und überall surfen können und Zugang zu den von ihnen gewünschten Inhalten haben.”

Unitymedia aktiviert die zugehörige Funktion in den Routern seiner Kunden automatisch und setzt dabei deren Einverständnis voraus, um die Zahl von bis zu 1,5 Millionen WifiSpots zu erreichen. Kunden, die ihr WLAN nicht freigeben wollen, können sich laut Unitymedia “jederzeit im Online-Kundencenter oder telefonisch bei der Support-Hotline ab- und auf Wunsch wieder anmelden”.

Eine unzulässige Erweiterung des Vertragsverhältnisses sieht allerdings die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in dieser Vorgehensweise. Sie kritisiert in einer im Juni eingereichten Klage, dass Kunden der Teilnahme an dem Dienst erst widersprechen müssen, damit er nicht aktiviert wird. Machen sie das nicht, wird ihr Router nun automatisch zu einem öffentlichen Hotspot.

“Nach unserer Auffassung wird das bestehende Vertragsverhältnis mit Unitymedia dadurch unzulässig erweitert, weil der Router des Kunden automatisch in einen Hotspot umfunktioniert wird, wenn dieser nicht widerspricht”, begründete Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, den Gang vor Gericht. “Es geht nicht an, dass Unitymedia seinen Kunden vorschreibt, dass sie der Aktivierung des zusätzlichen WLAN-Signals widersprechen müssen. Vielmehr muss der Kunde selbst entscheiden dürfen, ob über seinen jeweiligen Router im Haus ein Hotspot geschaltet wird oder nicht.” Der Kabelnetzbetreiber ist jedoch der Auffassung, dass es keiner Zustimmung der Kunden zur Freischaltung des WLAN-Signals bedarf. Das private WLAN-Netz bleibt vom öffentlich zugänglichen vollständig getrennt.

Der Router strahlt zum einen zwei separate WLAN-Signale aus, zum anderen erhalten Nutzer, die sich über die öffentliche Kennung anmelden, keinen Zugriff auf das private Netz eines anderen Anwenders. Die mit dem Internettarif gebuchte Datenrate soll davon nicht beeinträchtigt werden, weil der Anbieter für den WifiSpot zusätzliche Bandbreite bereitstellt. Das Haftungsrisiko im Fall einer gesetzwidrigen Nutzung des WifiSpot liegt bei Unitymedia, etwa wenn illegales Filesharing betrieben wird.

[Mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]

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