Youtube und GEMA einigen sich

YouTube Logo (Bild: YouTube)

“Dieses Video ist in Ihrem Land leider nicht verfügbar”, diesen Satz werden Nutzer der Plattform Youtube künftig nicht mehr zu sehen bekommen.

Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA und die Alphabet-Tochter Youtube konnten sich über die Vergütung urheberrechtlich geschützter Musik in dem gleichnamigen Video-Portal einigen. Der Streit schwelt seit rund sieben Jahren und machte sich für Verbraucher dadurch bemerkbar, dass immer wieder Videos in Deutschland gesperrt waren.

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Mit einem neuen Lizenzvertrag, der rückwirkend ab dem Jahr 2009 gilt, können laut GEMA nun mehr als 70.000 Musikurheber und Verleger von einer Vergütung über Youtube profitieren.

Zur Höhe der Abgabe machten beide Parteien keine Angaben. Anfang des Jahres hatte die GEMA noch einen Betrag von mindestens 0,375 Cent pro Video gefordert. Youtubes Gegenargument lautete, dass es sich nur um eine Plattform handle, die Nutzern erlaube, Inhalte zu verbreiten. Diese Nutzer seien daher auch für die Lizenzierung der verwendeten Musik verantwortlich.

YouTube Logo (Bild: YouTube)Eine Vergütung wollte Youtube nur in Form einer Beteiligung an den Werbeeinnahmen zahlen. Diese greift jedoch nur bei Videos, die von den Rechteinhabern tatsächlich selbst hochgeladen wurden. Für von Nutzern hochgeladene Videos, die beispielsweise Hintergrundmusik von GEMA-Mitgliedern enthalten, bot die Google-Tochter bisher keine Lösung an.

“Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen markiert der Vertragsabschluss mit YouTube einen Meilenstein für die GEMA und ihre Mitglieder. Unserem Standpunkt, dass Urhebern auch im digitalen Zeitalter eine angemessene Vergütung zusteht, sind wir trotz aller Widerstände treu geblieben”, so Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, in einer Mitteilung. “Entscheidend ist, dass der jetzt erzielte Lizenzvertrag sowohl die Zukunft als auch die Vergangenheit abdeckt. Mit diesem Abschluss können wir unseren Mitgliedern die Tantiemen sichern.”

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Die GEMA betont aber auch, dass in einem wichtigen Punkt bisher keine Einigung erzielt wurde. “Weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Youtube und der GEMA darüber, ob Youtube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind”, teilte die GEMA mit. Sie forderte deswegen die Bundesregierung auf, einen klaren Rechtsrahmen für die digitale Wertschöpfung zu schaffen.

Auch Youtube lobte die Einigung als “Meilenstein” und “wichtigen Tag für die Musik in Deutschland”. “Das ist ein Sieg für Musikkünstler weltweit, der es ihnen erlaubt, neue und vorhandene Fans in Deutschland zu erreichen und außerdem Geld mit Werbung in ihren Videos zu verdienen”, schreibt Christophe Muller, bei Youtube für internationale Musikpartnerschaften verantwortlich, in einem Blog.

Die Rechteverwertungsgesellschaft GEMA scheitert mit einem Revisionsantrag vor dem BGH. Der macht aber Internetsperren einzelner Seiten grundsätzlich möglich.

Für Nutzer bedeutet die Einigung, dass die in den vergangenen Jahren beim Aufruf bestimmter Videos gezeigten Sperrtafeln der Vergangenheit angehören. Es entbindet sie jedoch nicht von der Verpflichtung, vor der Veröffentlichung eines eigenen Videos die Urheberrechte etwaiger Hintergrundmusik zu prüfen. “Auch künftig ist der Upload von Musik ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung. Daran ändert auch die jetzt erzielte Einigung nichts”, kommentiert der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.

Der Lizenzvertrag zwischen GEMA und Youtube ist also kein Freibrief für Nutzer, beliebige Musikclips per Youtube bereitzustellen. Die Google-Tochter betont in dem Zusammenhang, dass sie weiterhin in ihr Rechteverwaltungssystem Content ID investiert, das urheberrechtlich geschützte Werke erkennen und sperren kann. Darüber hinaus könnten vereinzelt auch künftig noch Sperrtafeln auf Youtube zu sehen sein, beispielsweise wenn bestimmte Plattenfirmen, mit denen Youtube noch keinen Lizenzvertrag abgeschlossen hat, eine Sperrung ihrer Inhalte fordern.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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