Google muss Behörden außerhalb der USA gespeicherte Daten zugänglich machen

Google Hauptsitz in Mountain View. (Bild: Google)

Der Konzern ist mit einer Anfechtungsklage gegen ein Urteil gescheitert, das ihn zur Herausgabe von im Ausland gespeicherten Nutzerdaten verpflichtet. Es ging um Daten von vier vier Gmail-Konten, auf die das FBI zugreifen wollte. Der Fall unterscheidet sich technisch und organsiatorisch von Microsofts Kampf mit den US-Behörden.

Google ist mit einer Anfechtungsklage gegen ein Urteil gescheitert, das den Konzern zur Herausgabe von außerhalb der USA gespeicherten Daten von Nutzern seines Dienstes Gmail verpflichtet. Laurel Beeler, Richterin an einem Bezirksgericht in Kalifornien, hat in dem neuerlichen Verfahren das vorhergehende Urteil bestätigt. In der Urteilsbegründung heißt es, Google könne die Daten auch in den Vereinigten Staaten abrufen und verarbeiten kann, selbst wenn sie im Ausland gespeichert seien.

Gerichtsurteil (Bild: Shutterstock /Sebastian Duda)

Google habe seinen Sitz im Gerichtsbezirk und unterliege damit der Zuständigkeit des Gerichts, so die Richterin. “Der Durchsuchungsbeschluss bezieht sich auf den einzigen Ort, an dem es auf die von der Regierung angeforderten Daten zugreifen und sie übermitteln kann.”

Im Februar hatte ein Gericht in Philadelphia einen Durchsuchungsbeschluss für rechtmäßig erklärt. Mit ihm verlangte das FBI Zugriff auf außerhalb der USA gespeicherte Daten eines Google-Kunden. Der Richter wies Google an, die verlangten Daten von einem Server im Ausland auf einen Server in den USA zu übertragen, damit die US-Bundespolizei sie dort einsehen kann. Die Übertragung der Daten ist dem Richter zufolge keine Beschlagnahme, da sie “kein bedeutender Eingriff in die Eigentumsrechte an den Daten des Kontoinhabers” sei.

In einem ähnlichen Verfahren streitet sich Microsoft mit den US-Behörden um die Privatsphäre seiner Nutzer. Allerdings war der Konzern aus Redmond dabei erfolgreicher als Google, lehnte doch Ende Januar ein US-Bundesberufungsgericht die Herausgabe von Daten eines Microsoft-Kunden als unrechtmäßig ab: Ein in den USA ausgestellter Durchsuchungsbefehl kann nach Ansicht des Gerichts nicht extraterritorial angewandt werden.

Bei Microsoft ging es um Daten, die in einem Rechenzentrum in Irland gespeichert sind. Laut Richterin Laurel Beeler ist der Fall bei Google aber anders gelagert: “Anders als bei Microsoft, wo die Speicherung der Daten an den genannten Standort eines Nutzers gebunden war, ist hier nicht hinsichtlich der Speicherung zu entscheiden. Die Verteilung der Informationen erfolgt automatisch, durch einen Algorithmus, und dient der Effizienz des Netzwerks.”

Daher wurde Google angewiesen, die mit dem Durchsuchungsbeschluss verlangten Nutzerdaten, Nachrichteninhalte, Anhänge, Metadaten und Standortdaten von vier Gmail-Konten auszuhändigen. Da sich das FBI durchsetzen konnte, ist es damit zu rechnen, dass es nun häufiger Daten ausländischer Nutzer anfordert.

[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]