E-Commerce: Niedersächsische Polizei warnt vor europaweit agierendem Betrüger-Ring

Kriminalhauptkommissar Oliver Knabe, Leiter der TF CC/DS und Boris Pistorius, Niedersachsens Minister für Inneres und Sport (Bild: Polizeiinspektion Göttingen)

Die bei der Polizeiinspektion Göttingen angesiedelte “Task-Force Cybercrime/Digitale Spuren (TF CC/DS)” wurde vor knapp einem Jahr eingerichtet. Jetzt zog sie angesichts des Besuchs des Niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius eine erste Bilanz und präsentierte ihre bislang umfangreichsten Fahndungsergebnisse.

Anlässlich des Besuchs des Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat die “Task-Force Cybercrime/Digitale Spuren (TF CC/DS)” der Polizeiinspektion Göttingen über den Stand der Dinge im “Ermittlungskomplex (EK) Assistent” informiert. Dabei handelt es sich der vor einem Jahr gegründeten Spezialeinheit zufolge um das wahrscheinlich umfangreichste Ermittlungsverfahren der vergangenen Jahre im Bereich “Cybercrime”. Dabei habe man sich mit einem europaweiten und sich ständig weiterentwickelnden Betrugs- und Geldwäschenetzwerk beschäftigt. Durch es seien vor allem bei deutschen, aber auch anderen westeuropäischen Unternehmen bereits Schäden in Höhe von etwa 10 Millionen Euro entstanden.

Kriminalhauptkommissar Oliver Knabe, Leiter der TF CC/DS, konnte seinem Dienstherren aber nicht nur eine erschreckende Schadensbilanz, sondern auch umfangreiche Fahndungserfolge präsentieren. Zusammen mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der IuK-Kriminalität der Staatsanwaltschaft Göttingen konnte ein in Rumänien stehender Server der Hintermänner überwacht werden. Außerdem wurden über 1000 sogenannte Warenagenten identifiziert und über 18.000 Einzelstraftaten ermittelt.

Kriminalhauptkommissar Oliver Knabe, Leiter der TF CC/DS und Boris Pistorius, Niedersachsens Minister für Inneres und Sport (Bild: Polizeiinspektion Göttingen)
Kriminalhauptkommissar Oliver Knabe (links), Leiter der TF CC/DS und Boris Pistorius, Niedersachsens Minister für Inneres und Sport (Bild: Polizeiinspektion Göttingen)

Der Ring der Betrüger, gegen den im “Ermittlungskomplex (EK) Assistent” vorgegangen wird, arbeitet vielfach nach im E-Commerce bereits bekannten Betrugsmethoden. Er geht aber offenbar hervorragend organisiert vor und wird auf mehreren Ebenen hierarchisch straff geführt. Dadurch kann er sich offenbar “Verluste” durch Ermittlungserfolge auf den unteren Ebenen leisten, währen die großen Fische mit anderen, durch falsche Versprechungen akquirierten Helfern weiterarbeiten können.

“Warenagenten” machen die Drecksarbeit und sind am Ende die Dummen

Die Helfer sind ein wesentlicher Teil der Betrugsmasche. Sie werden im Internet über zum Teil seriös wirkende Internetseiten angeworben. Teilweise werden auch gezielt Arbeitssuchende angesprochen, die auf Online-Plattformen Arbeitsgesuche geschaltet haben. Sie erhalten dann sogar Arbeitsvertrag, zum Beispiel für die Tätigkeit als “Verzollungsassistent.” Die sind aber lediglich ein Vorwand, um an die Personaldaten zu gelangen.

E-Commerce (Bild: Shutterstock/cybrain)
Die – oft ahnungslosen – Warenagenten dienen den kriminellen Hintermännern als Drehscheibe für die ergaunerten Waren (Bild: Shutterstock/cybrain)

Mit denen werden dann bei Online-Händlern Kundenkonten eingerichtet und Bestellungen vorgenommen. Für die Bezahlung werden mittels Phishing ergaunerte Kreditkartendaten angegeben.

Die sogenannten Warenagenten erhalten dann die bestellten Waren. Ihre Aufgabe ist es, sie umzuetikettieren und weiter zu versenden. Ziel sind häufig Adressen in Osteuropa, aber auch Empfänger in Großbritannien und Finnland sind bekannt. Gesteuert werden die “Warenagenten” über eine dafür eingerichtete Internetseite, auf die sie mit Benutzername und Passwort zugreifen. Darüber erhalten sie auch bereits bezahlte und adressierte Paketmarken.

Der Polizei zufolge wissen die Warenagenten häufig nicht, dass sie sich durch ihre Tätigkeit nach Paragraph 261 StGB als Geldwäscher strafbar machen. Auch die zivilrechtlichen Forderungen der geschädigten Verkäufer werden dann gegenüber den Warenagenten geltend gemacht. Schließlich sind offenbar sie als Besteller aufgetreten, auch wenn sie das gar nicht wissen.

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