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EU will “wirksame Besteuerung” der digitalen Wirtschaft

Die EU-Kommission legt einen neuen Entwurf für eine zeitgemäße, faire und “wirksame” Besteuerung der digitalen Wirtschaft vor. Das geltende Steuerrecht stammt aus einer Zeit, als vor allem materielle Güter gehandelt wurden. Geschäftsmodelle, die auf Daten beruhen, oder immaterielle Güter umfassen, werden nach Ansicht der Komission daher nicht ausreichend besteuert. Unternehmen aus der Digitalwirtschaft zahlen, sofern überhaupt Steuern abgeführt werden, im Schnitt etwa 50 Prozent weniger Steuern als traditionelle Unternehmen.

“Die traditionellen Steuerquellen geraten unter Druck. Und nicht zuletzt gilt es, die Integrität des Binnenmarkts zu wahren und Fragmentierung zu vermeiden”, erklärt Valdis Dombrovskis, Kommissar für Euro und sozialen Dialog sowie Vizepräsident der Kommission. (Bild: EU Kommission)

Die Kommission belegt das mit Zahlen: Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen bezahlen im EU-Durchschnitt 8,5 Prozent, traditionelle Unternehmen haben in aller Regel eine Steuerrate von knapp 21 Prozent. Dabei erfahren digitale Angebote ein deutlich schnelleres Wachstum als traditionelle Branchen. So legte etwa der Handel in den Jahren von 2008 bis 2016 um 1 Prozent zu, die größten Online-Marktplätze hingegen steigern den Umsatz um knapp ein Drittel.

Nun hat die Kommission einen Entwurf für ein neues Steuerrecht veröffentlicht. Unter dem Titel “A Fair and Efficient Tax System in the European Union for the Digital Single Market” (PDF), soll er den Weg für einen Legislativvorschlag für EU-Vorschriften für eine Digitalsteuer frei machen. Ein konkreter Vorschlag, wie diese neue Steuer aussehen könnte, soll dann im Frühjahr kommenden Jahres vorliegen.

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“Gleichzeitig birgt das Flickwerk unilateraler Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bewältigung des Problems die Gefahr, dass neue Hindernisse und Schlupflöcher im Binnenmarkt entstehen”, heißt es in einer Pressemitteilung. Zunächst wolle sich die Kommission daher auf eine grundlegende Reform der internationalen Steuervorschriften konzentrieren. Die Mitgliedsstaaten sollen, so die Vorstellung der Kommission, mit einer gemeinsamen Position in der Runde der G20-Staaten die Neuregelung stärken.

Einer von zwei gemeinnützigen US-Organisationen 2016 durchgeführten Studie zufolge haben die großen amerikanischen Tech-Unternehmen über 550 Milliarden Dollar in Steueroasen geparkt. Oft geschieht das in Strukturen die “Double Irish” genannt werden: Mit zwei in Irland gemeldeten Unternehmen können Gelder so umgeleitet werden, dass in keinem der beteiligten Länder Steuern gezahlt werden müssen. Seit Januar 2015 darf dieses Schlupfloch nicht mehr neu genutzt werden, Firmen die es bereits nutzen, haben allerdings noch bis 2020 Zeit sich neue Steuersparmodelle auszudenken (Grafik: Statista).

Doch solange es auf internationaler Ebene keine Einigung gebe, werde die EU zunächst im Alleingang die Besteuerung der digitalen Wirtschaft umsetzen, heißt es weiter. Dazu zähle unter anderem auch kurzfristig umsetzbare Lösungen wie eine gezielte Umsatzsteuer oder eine EU-weite Werbesteuer. Diese beiden Möglichkeiten würden neben weiteren aktuell geprüft.

Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) etwa sei eine gute Grundlage für einen nachhaltigen, stabilen und fairen Rahmens für die künftige Besteuerung aller großen Unternehmen. Da dieser Vorschlag aktuell von den Mitgliedsstaaten diskutiert wird, könnten hier auch schnell der digitale Bereich schnell mit aufgenommen werden.

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In dem Dokument werden jedoch noch weitere Möglichkeiten erörtert. Zu den Fragen gehört auch, wo und was besteuert werden soll. Schließt beispielsweise ein EU-Bürger ein Musik-Abonnement ab, bezahlt er monatlich Beträge an ein Unternehmen, das den Sitz im Ausland hat. Damit unterliegt das Unternehmen, obwohl es in der EU Umsätze erzielt, nicht dem EU-Steuerrecht. Der beste Weg, so das Memo, wäre eine internationale Regelung. Es sollte aber in einem ersten Schritt sichergestellt werden, dass Umsätze, die in der EU erwirtschaftet werden, von den EU-Mitgliedsländern besteuert werden und dann fair verteilt werden.

Neben einer Ausgleichssteuer auf den Umsatz von digitalen Unternehmen, könnte auch eine Abzugssteuer auf digitale Transaktionen oder auch eine Steuer auf Einnahmen aus der Bereitstellung von Dienstleistungen oder von digitaler Werbung heran gezogen werden. Alle diese Vorschläge kollidieren möglicherweise mit internationalen Abkommen. Dennoch müsse etwas unternommen werden und das richtige Level dafür sei die EU. Nur ein EU-weit koordinierter Ansatz könne eine faire Besteuerung ermöglichen, so die Kommission weiter.

Bei einem Treffen der Finanzminister der EU in Tallin wurden vor allem zwei Möglichkeiten erörtert. Unter dem Ratsvorsitz Estlands wurde ein Modell vorgeschlagen, bei dem über die Kosten für einen Zugriff der Gewinn berechnet werden soll und dementsprechend an die Länder die Einnahmen zu verteilen.

Tipp der Redaktion

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Von Deutschland Frankreich, Italien und Spanien dagegen wurde im Grunde eine Erhöhung der Umsatzsteuer vorgeschlagen. Diese Ausgleichssteuer, für die ein Wert von fünf Prozent ins Spiel gebracht wurde, soll dann auf die Umsätze in elektronischen Geschäften und Transaktionen aufgeschlagen werden.

“Digitale Unternehmen streichen hohe Gewinne bei ihren Millionen Kunden ein, auch wenn sie physisch in der EU nicht präsent sind”, kommentiert Kommissar Pierre Moscovici, zuständig für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll. “Wir wollen jetzt gleiche Ausgangsbedingungen schaffen, sodass alle in der EU tätigen Unternehmen in einen fairen Wettbewerb eintreten können – ob sie nun über die Cloud oder von herkömmlichen Standorten aus tätig sind.”

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Redaktion

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