EU-Kartellverfahren: Google spaltet Shopping-Bereich ab

Google (Bild: Google)

Künftig werde Google die Plätze in den Suchanzeigen für Shopping-Ergebnisse in Auktion verkaufen. Für eigene Anzeigen muss die neue Google-Tochter aus eigener Tasche bezahlen.

Google gibt die Abspaltung des Bereichs Shopping bekannt. Künftig sollen alle, die in den Shopping-Ergebnissen gelistet werden wollen, Gebote abgeben können. Auch Google selbst wird für eigene Anzeigen hier Gebote abgeben müssen. Damit will der Mutterkonzern Alphabet den Forderungen der EU-Wettbewerbskommission nachkommen und so für alle Beteiligten gleichwertige Bedingungen schaffen.

"Von Google". Eigenanzeigen in der Suchmaschine werden künftig europaweit als solche gekennzeichnet. Andere Preisvergleichsportale oder Händler können hier künftig auf die besten Plätze bieten. (Screenshot: silicon.de)
“Von Google”. Eigenanzeigen in der Suchmaschine werden künftig europaweit als solche gekennzeichnet. Andere Preisvergleichsportale oder Händler können hier künftig auf die besten Plätze bieten. (Screenshot: silicon.de)

Google wurde wegen des Missbrauchs der eigenen Marktstellung verurteilt. Neben der Strafe von 2,4 Milliarden Euro wurde die Suchmaschine auch mit Auflagen belegt, die künftig den fairen Wettbewerb wieder herstellen sollen. Google soll laut Ansicht der EU die eigenen Ergebnisse gegenüber denen der Konkurrenz bevorteilt haben.

Jetzt soll in einer eigenen Einheit diese Platzierungen vermarktet werden. Die neue Alphabet-Tochter wird zwar Teil des Konzerns bleiben, muss aber aus eigenen Mitteln die Gebote für die Anzeigenplatzierungen aufbringen. “Wir geben den Shopping-Vergleichsdiensten die gleiche Möglichkeit, Produktanzeigen von Händlern auf Google-Suchseiten anzuzeigen wie Google Shopping”, teilt das Unternehmen mit.

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Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, sollen diese Maßnahmen jedoch ausschließlich Google in Europa betreffen. Auch soll die neue Einheit, ähnlich wie Youtube oder das Cloud-Business als eigenständige Einheit geführt werden. Marktbeobachter schätzen, dass der Umsatz aus diesem Shopping-Bereich etwa 20 Prozent des gesamten Umsatzes von Google ausmacht.

Google werde künftig einen Werbebereich auf den Suchseiten einblenden, auf denen Bilder und Links zu Online-Händlern dargestellt werden. Hier gibt es 10 einzelne Slots, auf die Händler wie Otto, Amazon oder andere Online-Portale bieten können. Auch Google kann in diese Auktionen einsteigen. Bekommt es den Zuschlag, dann werden die entsprechenden Werbeeinblendungen mit dem Zusatz “Von Google” versehen.

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Seit dem 28. September ist Google zur Umsetzung der Auflagen verpflichtet. Wer aktuell auf Google sucht, bekommt zahlreiche Anzeigen mit dem Google-Logo angezeigt. Diejenigen Shops, mit den größten Bargeldreserven können sich nun also die Konkurrenz aus Google herauskaufen. In wie weit sich diese neue Regelung dann für die Verbraucher als Nachtteilig herausstellt, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

 

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