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Amazon wegen Wortmarke “Black Friday” in Deutschland verklagt

Die Super Union Holdings Ltd hat beim Landgericht Hamburg gegen Amazon eine Klage wegen Verletzung der von ihr 2013 eingetragenen Wortmarke “Black Friday” eingereicht. Mit der Klage soll Amazon die unlizenzierte Verwendung des Begriffes für eine Verkaufsaktion am 24. November untersagt werden. Hat der Kläger Erfolg, drohen Amazon bei Zuwiderhandlung gegen das angestrebte Unterlassungsgebot Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Auf der eigenen Plattform führt der Markeninhaber alle Firmen und Händler auf, die für die Nutzung der Wortmarke “Black Friday” in Deutschland eine Lizenz erworben haben. (Screenshot: silicon.de)

Super Union Holdings Ltd. begründet den Schritt damit, dass er erforderlich sei, um die Marke zu erhalten sowie die Interessen der Händler zu schützen, die Lizenzen für die Verwendung der Marke erworben haben. Diese Lizenzen gibt es für Deutschland von der Black Friday GmbH mit dem Sitz in München und Wien lizenziert.

Die Marke “Black Friday” ist heiß begehrt, wie ein Blick in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes zeigt (Screenshot: silicon.de)

Das Unternehmen betreibt die Plattform www.blackfridaysale.de, über die Rabattaktionen der Händler beworben werden, die Sublizenzen für die Verwendung der Wortmarke Black Friday” erworben haben. Dazu gehören aus dem Elektronik-Bereich etwa Alternate, Medimax, Otto, Reichelt Elektronik aber auch HP und Samsung.

In den USA findet der “Black Friday” traditionell am Freitag nach Thanksgiving statt. Er leitet dort die Weihnachtseinkaufssaison ein. Bei Amazon.de wurde der Tag und die Aktion erstmals 2015 aufgegriffen. Sie war damals Teil einer als “Cyber Monday Woche” beworbenen Verkaufsaktion.

Redaktion

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