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Rohde & Schwarz Cybersecurity liefert IT-Compliance für DSGVO

Lösungen für die technischen Herausforderungen der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) bietet Rohde & Schwarz Cybersecurity für Unternehmen an. Auch organisatorische Fragen sollen die Sicherheitsberater aus dem Solutions & Service-Teams anbieten. So sollen sich Anwender auf die neuen Regelungen vorbereiten können und die Maßgaben umsetzen.

Ab 25. Mail 2018 gilt die DSGVO und bringt damit auch strengere Anforderungen an den Datenschutz für Unternehmen mit. Die Verordnung soll einen wirksamen und konkreten Schutz personenbezogener Daten in Europa bieten. Bei Nichteinhaltung drohen den Verantwortlichen und den Unternehmen empfindliche Strafen. Neben technischen und organisatorischen Herausforderungen kann die Verordnung für Unternehmen auch eine Chance bieten: Denn das Vertrauen der Verbraucher dürfte durch die neuen Regelungen steigen.

Das Angebot reiche von “der Beratung über die Vorbereitung zur Zertifizierung und Umsetzung bis zur EU-DSGVO-konformen Gestaltung von geeigneten Lösungen”, wie Helko Kögel, Director Consulting von Rohde & Schwarz Cybersecurity erklärt. Flankierend wird ein Team von Rechtsexperten in strittigen Fragen bereitstehen. So kann neben einem Datenschutzmanagement (Art. 42 DSGVO) und Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) auch ein Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DS-GVO) umgesetzt werden, um die Maßnahmen zu dokumentieren.

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Erklärungen, eine Risikoeinstufung sowie die die Datenschutz-Folgenabschätzung, wie sie der Artikel 35 der Datenschutzgrundverordnung fordert, bietet die Rohde & Schwarz-Tochter genauso wie Maßnahmen zur Risikoeindämmung und eine Optimierung der IT- und Datensicherheit.

Neben Rohde & Schwarz bieten auch Zahlreiche weitere Unternehmen spezielle Dienstleistungen und Lösungen für die Umsetzung der neuen Datenschutzregelung an. Microsoft etwa offeriert ein kostenloses Tool, mit dem Unternehmen selbst bewerten können, wie gut sie auf den Stichtag vorbereitet sind. Allerdings glauben auch wenige Monate vor dem 25. Mai viele deutsche Unternehmen, schlecht oder ungenügend auf die neuen Anforderungen an den Datenschutz vorbereitet zu sein.

Tipp der Redaktion

EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Im Mai 2018 endet die Übergangsfrist für die neue EU-Datenschutzverordnung. Welche Neuerungen sie bringt, was passiert, wenn sich Firmen nicht daran halten und wie sich Unternehmen vorbereiten können, erfahren Sie im Special auf silicon.de.

Redaktion

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