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Verbraucherschutz: EU droht Facebook und Twitter mit Sanktionen

Die EU-Kommission hat Facebook und Twitter mit Konsequenzen gedroht, falls sie ihre Nutzungsbedingungen nicht vollständig an europäische Regularien anpassen. In der Kritik stehen die Regeln der US-Unternehmen zur eigenen Haftung sowie die Bedingungen für die Entfernung von Inhalten und die Beendigung der Vertragsverhältnisse zwischen den Unternehmen und ihren Kunden.

Die EU forderte Facebook und Twitter bereits vor sieben Monaten auf, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, wie die Agentur Reuters berichtet. Gestern habe ein EU-Sprecher erklärt, beide Unternehmen hätten noch nicht alle Beschwerdepunkte beseitigt.

Bei einer Pressekonferenz bestätigte die für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin Vera Jourová, dass AirBnB seine Nutzungsbedingungen innerhalb von drei Monaten überarbeitet habe. “Sollten wir keine Fortschritte erkennen, wird es Sanktionen geben”, sagte sie in Bezug auf Facebook und Twitter. “Das ist recht klar. Wir können nicht ewig verhandeln, wir müssen Ergebnisse sehen.” Sanktionen werden allerdings nicht von der EU, sondern von den einzelnen Mitgliedstaaten verhängt.

Jourova nannte keine Frist für die Umsetzung der Forderungen der EU. Ein EU-Sprecher sagte laut Reuters jedoch, dass Twitter die notwendigen Änderungen bis zum Jahresende verarbeiten solle.

Facebook hat nach eigenen Angaben bereits verschiedene Änderungen eingeführt. Man werde zudem weiterhin mit den Behörden zusammenarbeiten. “Wir haben Facebooks Nutzungsbedingungen im Mai aktualisiert und die meisten Änderungen umgesetzt, die das Consumer Protection Cooperation Network und die EU zu diesem Zeitpunkt vorgeschlagen hatten”, heißt es in einer Stellungnahme des Social Network. “Unsere Nutzungsbedingungen sind jetzt wesentlich klarer in Bezug auf das, was auf Facebook erlaubt ist und was nicht, und welche Optionen die Nutzer haben.”

AirBnB informiert inzwischen gemäß den EU-Vorgaben über den Gesamtpreis einer Buchung sowie mögliche Zusatzkosten, und auch darüber, ob ein Angebot von Privat stammt oder von einem gewerblichen Anbieter. Außerdem weist es auf die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern hin.

Redaktion

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