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Start-ups und Steuern: Basis für solides Wirtschaften

Steuerrückzahlungen sind selbst für Global Player ein empfindlicher Einschnitt in die Bilanzen: Apple beispielsweise steht in mehreren Ländern vor solchen Zahlungen in Milliardenhöhe. Selbst wenn es für kleine und junge Unternehmen kaum um Summen in derartigen Dimensionen geht, sind Steuern trotzdem ein zentraler Faktor, weil er schon unter normalen Umständen hohe Kosten innerhalb der Gesamtausgaben bedeutet.

Fehler in der Steuererklärung und unzureichendes Wissen im Bereich des deutschen Steuerrechts erweisen sich dann schnell als Hemmnis für aufstrebende Start-ups. Insofern können Steuern im Wettbewerb ein relevanter Faktor sein – vor allem, wenn wegen ihnen dringend benötigtes Geld für laufende Projekte fehlt.

Steuern und der internationale Wettbewerb um Fachkräfte

Wie wichtig der Zusammenhang zwischen Steuerregelungen und Wettbewerb für neu gegründete Unternehmen ist, zeigt sich an den Bemühungen der Szene um eine Reform für die bisherigen Vorgaben bei Mitarbeiterbeteiligungen. Die gelten nicht nur in Start-ups als probates Mittel, um Fachkräfte in das eigene Unternehmen zu locken.

Generell haben kleine, weniger finanzstarke Firmen damit die Möglichkeit, die Gehälter ihrer Mitarbeiter aufzustocken, was mit den verfügbaren finanziellen Ressourcen ansonsten nicht machbar ist. So liegen die Gehälter der Start-ups immer noch deutlich unter dem Niveau von Unternehmen der Old Economy. Die Höhe der Löhne ist zwar besonders für junge Arbeitnehmer nicht zwingend der alleinige Grund bei der Entscheidung für einen Arbeitgeber. Bei eklatanten Unterschieden wird das Gehalt aber wohl doch in die Überlegungen mit einfließen.

Bislang ist das Konzept der Kapitalbeteiligung als Lohnersatz oder -aufstockung aber nur bedingt attraktiv: Der steuerfreie Höchstbetrag liegt derzeit bei 360 Euro im Jahr, dazu müssen Mitarbeiter die erworbenen Optionen bei der Umwandlung in Aktien versteuern. Wollen sie diese zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen, werden ein weiteres Mal Steuern fällig.

Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für das sogenannte Fondsstandortgesetz soll in dieser Hinsicht Veränderungen zugunsten der Beschäftigten bringen – und damit auch für Start-ups und Kleinunternehmen. Vorgesehen ist eine Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags auf 720 Euro pro Jahr, außerdem soll „trockenes“ Einkommen in Form von übertragenen Vermögensbeteiligungen in Zukunft nicht mehr besteuert werden. Gelten sollen die neuen Regelungen ab dem 1. Juli 2021.

Unternehmensfinanzierung als steuerliche Weichenstellung

Finanzielle Hilfen sind für Start-ups ein zentraler Baustein, um aus einer Geschäftsidee langfristig ein wirtschaftlich erfolgreiches Geschäft zu machen. Deutsche Gründer mussten sich im vergangenen Jahr zwar mit geringeren Investitionen begnügen. Laut einem aktuellen Lagebericht zur Investitionssituation in Europa bleibt die deutsche Start-up-Szene mit Unternehmensfinanzierungen von 5,4 Milliarden Dollar auf Rang zwei hinter der britischen.

So wichtig wie die Investitionen selbst ist aber auch das Wissen um den steuerlichen Umgang mit ihnen. Denn nicht nur die Art der Unternehmensfinanzierung – etwa als Beteiligungskapital oder als hybrides Mezzanine-Kapital – hat Auswirkungen auf die Besteuerung. Vor allem zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften gibt es in diesem Zusammenhang deutliche Unterschiede, wie die IHK Berlin in einem Leitfaden für Investoren und Start-ups erläutert.

Dazu spielt die Unterstützung durch einen Investor aus steuerlicher Sicht bei verschiedenen Gelegenheiten eine Rolle – und damit auch die Frage, wie beispielsweise Kosten für Transaktionen, Beratung oder Vermittlungsprovisionen geltend gemacht werden können. Grundsätzlich ist zudem die Gesellschaftsform des Start-ups zu berücksichtigen.

Denn die wirkt sich nicht nur bei der laufenden Besteuerung (zum Beispiel bei der Versteuerung von laufenden Renditen, die an den Investor abgeführt werden), sondern ebenfalls bei der Ertragsbesteuerung, sollte der Investor seine Beteiligung irgendwann zurückziehen. Die Besteuerung für Unternehmen ist immer abhängig von der gewählten Rechtsform und sollte deswegen schon in den Vorüberlegungen zur Gründung thematisiert werden.

Steuern sind in allen Unternehmensbelangen ein wichtiger Faktor

Unerfahrenheit schützt weder vor Fehlern beim Umgang mit Steuern noch vor den möglichen Konsequenzen. Die müssen nicht unbedingt in Nachzahlungen bestehen, können aber schon zum Start eines Unternehmens für finanzielle Nachteile sorgen.

In Anbetracht der komplexen Gesetzeslage zur Besteuerung von Unternehmen ist es nicht ungewöhnlich, dass Gründer ihre Pflichten, aber auch ihre Möglichkeiten in puncto steuern falsch einschätzen. Diese Problematik reicht von ganz grundsätzlichen Fragen nach Umsatz-, Einkommen- oder Gewerbesteuer bis hin zu möglichen Fallstricken bei der steuerlichen Handhabung von Maßnahmen der Kunden- und Geschäftspartnerbindung, wenn etwa kleine Geschenke ausgegeben werden. In gewisser Weise geht es dabei immer um Details, das Resultat ist aber immer ein Minus in den Budgets der Jungunternehmen.

Das Beispiel „richtige Rechtsform“ zeigt schon, welchen Anteil Steuern am Unternehmenserfolg haben können. Selbst ohne Investoren kann etwa die Gründung als GmbH bedeuten, dass die Geschäftsführer auf ihre Gehälter Lohnsteuer abführen müssen – selbst, wenn die Geschäftsidee noch keine Gewinne einbringt.

Wo Start-ups bei der Steuer Geld verschenken

Zum Unternehmensstart sind die Finanzen in der Regel ein kritisches Thema, weshalb Start-ups umso genauer hinschauen sollten, ob sie ihre Steuerangelegenheiten wirklich zufriedenstellend handhaben. Sowohl Unachtsamkeit als auch falsche Vorstellungen zur Besteuerung von Unternehmen kosten leicht Geld, das an anderer Stelle im Betrieb dringender gebraucht würde.

Fehler bei der Einkommensteuer

Zumal sich Fehler häufig rückwirkend bemerkbar machen. Vorauszahlungen der Einkommenssteuer in der Startphase des Unternehmens sind üblich, oft sogar für zwei bis drei Jahre. Wurden sie zu niedrig angesetzt, drohen nach dem ersten Einkommensteuerbescheid Nachzahlungen für diese Jahre – eine erhebliche finanzielle Belastung für junge Betriebe.

Fehler bei der Umsatzsteuer

Auch bei der Umsatzsteuer geschehen vielfach vermeidbare Fehler. Die betreffen nicht zuletzt die Buchführung, wo falsche Kontierung, fehlerhafte Belege ohne Angabe der Mehrwertsteuer oder ähnliche Mängel, weil dadurch die Umsatzsteuer zu spät oder nicht in ausreichender Höhe geleistet wird.

Können dem Finanzamt keine ordnungsgemäßen Belege vorgelegt werden, erkennt dieses zudem den Vorsteuerabzug nicht an – was ebenfalls verschenktes Geld bedeutet. Bei Fristverlängerungen zur Voranmeldung der Umsatzsteuer hingegen kommen die Vorsteuer-Erstattungen durchaus wieder in die Kasse. Wegen der Verlängerung geschieht dies aber erst einen Monat später. Vor allem bei dauerhaft beantragten Fristverlängerungen stehen womöglich benötigte Finanzmittel nicht rechtzeitig zur Verfügung.

Seit Anfang 2020 gilt übrigens eine neue Kleinunternehmergrenze, eine von mehreren Steueränderungen, die auch für Gründer von Belang sind. Sie wurde von 17.500 Euro auf 22.000 Euro für das Vorjahr erhöht. Wichtig ist diese Änderung deshalb, weil die Steuergrenze einhergeht mit einer Befreiung von der Umsatzsteuer.

Verträge mit Unterstützern

Beim Geschäftsstart ist tatkräftige Hilfe von Freunden und von der Familie keineswegs unüblich. Gleiches gilt für die unentgeltliche Beschäftigung dieser Unterstützer, weil Gehälter in dieser Phase der Unternehmensgründung eine vermeintliche Mehrbelastung für die Finanzen bedeuten.

Allerdings können die Helfer mit einem Arbeitsvertrag zahlreiche Freibeträge geltend machen. Eine vertragliche Regelung ist deshalb sinnvoll, auch bei finanzieller Unterstützung oder der Bereitstellung von Räumlichkeiten. Aus steuerlicher Sicht sind Darlehens- und Mietverträge in solchen Situationen immer empfehlenswert.

Angelegenheit für Profis

Hilfe zu Steuerfragen lassen sich ohne Probleme online finden. Das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet hierzu eine Fülle an Informationen, die bei der Unternehmensgründung und darüber hinaus wertvoll sind. Sie erlauben in jedem Fall eine erste Orientierung und liefern grundlegende Kenntnisse.

Trotzdem sollten Start-ups nicht nur in Detailfragen auf die Mitwirkung von Steuerprofis setzen – und zwar von Anfang an. Damit lässt sich die Gefahr reduzieren, bereits beim Start des Unternehmens gravierende Fehler zu machen, die den Erfolg verhindern könnten. Besser ist es, Steuerangelegenheiten und Buchführung von Beginn an auf eine solide Basis zu stellen.

Maria Jose Carrasco

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