Google ist es im ersten Anlauf nicht gelungen, gegen eine Kartellstrafe der Europäischen vorzugehen. Es geht um die 2,4 Milliarden Euro, die der Suchanbieter zahlen soll, weil er seinem eigenen Preisvergleich Google Shopping gegenüber den Angeboten der Konkurrenz bevorzugt haben soll.
Über die Beschwerde von Google entschied nun das Gericht der Europäischen Union (EuG). In seinem Urteil bestätigte es die “wettbewerbsfeindliche Natur” von Googles Vorgehen. “Google bevorzugt seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst gegenüber konkurrierenden Diensten und nicht ein besseres Ergebnis gegenüber einem anderen Ergebnis”, schreibt das Gericht. “Selbst wenn die Ergebnisse von konkurrierenden Shopping-Vergleichsdiensten relevanter wären, könnten sie in Bezug auf ihre Positionierung oder ihre Anzeige niemals die gleiche Behandlung erfahren wie die Ergebnisse von Googles Shopping-Vergleichsdienst.”
Allerdings ist mit dem Urteil des EuG der Kartellstreit zwischen Brüssel und Google noch nicht beendet. Google kann immer noch eine weitere Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof, dem höchsten EU-Gericht, einreichen.
Die Untersuchung zu Google Shopping hatte die EU-Kommission im Jahr 2017 mit der Verhängung einer Geldstrafe von 2,42 Milliarden Euro abgeschlossen. Zu dem Zeitpunkt war es die höchste Strafzahlung, die die Kommission je wegen Verstößen gegen EU-Wettbewerbsgesetze verhängt hatte.
Es war zudem das erste von bisher insgesamt drei Kartellverfahren unter der Leitung von EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Sie verhängte auch Bußgelder gegen Google wegen wettbewerbsfeindlicher Geschäftspraktiken bei Android und Adsense. Zusammen belaufen sich die Geldstrafen auf mehr als 8 Milliarden Euro.
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