HP hat einen Rechtsstreit mit der europäischen Verbraucherschutzorganisation Euroconsumers beigelegt. Wie BleepingComputer berichtet, sieht die Einigung vor, dass HP einen Entschädigungsfonds für Kunden einrichtet, die vorübergehend gezwungen waren, ihre HP-Drucker ausschließlich mit Original-Tintenpatronen von HP zu betreiben.
Ausgelöst wurde das sogenannte “PrinterGate” durch eine Sicherheitsfunktion namens Dynamic Security. HP bewarb die Funktion als eine Verbesserung des Nutzererlebnisses und zur Stärkung der Integrität seiner Druckersysteme. Die Funktion wurde nicht nur ab Werk für neue Drucker angeboten, sondern auch per Firmware-Update für ältere Drucker nachgeliefert.
Ein Nebeneffekt von Dynamic Security war, dass Drucker mit dieser Sicherheitsfunktionen nur Tintenpatronen akzeptierten, die einen speziellen Chip oder elektronischen Schaltkreis von HP besaßen. Die Nutzung von Tintenpatronen von Drittanbietern wurde damit auf Hersteller beschränkt, die die fraglichen Chips von HP in ihre Produkte integrierten.
HP zahlt Schadenersatz zwischen 20 und 50 Euro
Für Kunden, die diese “Nebenwirkung” nicht kannten, bedeutete die Sicherheitsfunktion Zusatzkosten und unter Umständen sogar Ausfallzeiten. Nach Beschwerden von Kunden nahm HP die Sicherheitsfunktion mit einem weiteren Firmware-Update wieder zurück. Das hielt betroffene jedoch nicht von Klagen gegen HP ab, die schließlich von Euroconsumers koordiniert wurden.
“Im Rahmen der zwischen HP und Euroconsumers erzielten Einigung hat sich HP bereit erklärt, einen Fonds in Höhe von bis zu 1,35 Millionen Dollar einzurichten, um bestimmte HP-Druckerbesitzer für Verluste zu entschädigen, die sie angeblich erlitten haben, weil sie nicht wussten, dass ihre Drucker mit der dynamischen Sicherheitsfunktion ausgestattet waren, die die Funktionalität ihrer Drucker bei der Verwendung von Patronen von Drittanbietern mit Chips oder Schaltkreisen anderer Hersteller einschränkt”, teilte Euroconsumers mit.
Derzeit betrifft die Vereinbarung Verbraucher in Belgien, Italien, Spanien und Portugal. Weitere europäische Länder sollen folgen. Zahlungen gehen auf Antrag an Nutzer, die zwischen 1. September 2016 und 17. November 2022 einen Drucker der Modellreihen OfficeJet Pro oder PageWide Pro besaßen. Ansprüche müssen für die genannten Länder bis zum 6. März 2023 geltend gemacht werden. Je nach Modell erhalten Nutzer eine Entschädigung zwischen 20 und 50 Euro. Bei Nachweis konkreter höherer Schäden kann ein Aufschlag von bis zu 45 Euro gewährt werden. Bei einem ähnlichen Vergleich in den USA wurde Betroffenen ein Betrag von bis zu 150 Dollar zugesprochen.
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