Wegen Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat das Bundesamt für Justiz zwei Bußgeldbescheide gegen Telegram ausgestellt. Der Betreiber der gleichnamigen Messenger-App soll insgesamt 5,125 Millionen Euro an die deutsche Justiz zahlen. Geahndet werden damit Vergehen in den Jahren 2021 und 2022.
Konkret werden Telegram Verstöße gegen die “Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege sowie gegen die Pflicht zur Benennung eines inländisches Zustellungsbevollmächtigten” vorgeworfen. Laut NetzDG müssen Anbieter sozialer Netze Nutzern die Möglichkeit geben, Beiträge mit strafbaren Inhalten dem Anbieter zu melden. Eine Person oder Einrichtung mit ladungsfähiger Anschrift ist vorgeschrieben, damit Gerichte und Behörden einem Anbieter Schriftstücke “mit rechtsverbindlicher Wirkung im Inland zustellen können”.
Einer Pressemitteilung zufolge hatte das Bundesamt für Justiz bereits seit April 2021 mehrfach vergeblich versucht, Anhörungsschreiben an Telegrams Firmensitz in Dubai zuzustellen. Aber selbst im Zuge der internationalen Rechtshilfe sei dies den zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht gelungen. Im März 2022 erfolgte die öffentliche Zustellung schließlich im Bundesanzeiger, woraufhin eine deutsche Anwaltskanzlei gegenüber dem BfJ die Interessen von Telegram vertrat.
Bescheide sind noch nicht rechtskräftig
Eine Stellungnahme der Telegram-Anwälte stufte das BfJ jedoch als unzureichend ein, woraufhin die Bußgeldbescheide erlassen und in der vergangenen Woche zugestellt wurden. Wegen der fehlenden Meldewege soll Telegram nun 4,25 Millionen Euro zahlen. Mit 875.000 Euro wurde zudem die Nichtbennung eines inländischen Zustellungsbemächtigten geahndet.
Das Bundesamt weißt darauf hin, dass beide Bescheide noch nicht rechtskräftig sind. Sollte es nach einem Einspruch von Telegram zu einem Rechtsstreit kommen, wurde dieser vor dem Amtsgericht Bonn verhandelt.
“Unsere Gesetze gelten für alle. Die Anbieter von Messengerdiensten und sozialen Netzwerken tragen eine besondere Verantwortung, gegen Hetze und Gewaltaufrufe auf den Plattformen vorzugehen. Dazu gehört die Pflicht, Beschwerdesysteme für Meldungen strafbarer Inhalte durch Nutzer einzurichten. Und sie müssen in Deutschland für einen Zustellungsbevollmächtigten sorgen. Diesen gesetzlichen Vorgaben und dieser Verantwortung kann man sich nicht durch den Versuch der Nichterreichbarkeit entziehen. Ich bin froh, dass unser konsequenter Einsatz uns hier einen Schritt weitergebracht hat”, kommentiert Bundesjustizminister Marco Buschmann die Bußgeldbescheide.
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