EU-Kommission nennt Bedenken zur Übernahme von VMware durch Broadcom

EU Flagge (Bild: Shutterstock)

Broadcom kann nach Ansicht der EU die Virtualisierungssoftware von VMware künftig mit eigener Software bündeln. Das würde andere Anbieter bestimmter Netzwerk-Hardware benachteiligen.

Die Europäische Kommission wird die geplante Übernahme von VMware durch Broadcom offenbar nicht ohne Einschränkungen durchwinken. Die Kartellwächter befürchten, dass der Zusammenschluss der beiden Unternehmen den “Wettbewerb auf dem Markt für bestimmte Hardwarekomponenten, die mit der Virtualisierungssoftware von VMware interoperabel sind, beschränken könnte”.

Das geht auf der offiziellen Mitteilung der Beschwerdepunkte hervor, die die EU-Kommission im Rahmen der Fusionskontrolle an Broadcom übermittelt hat. Seit Dezember 2022 beschäftigt sich die Kommission mit der Übernahme von VMware und möglichen Auswirkungen auf den Markt für bestimmte Hardwareprodukte von Broadcom, darunter Network Interface Cards (NICs) und Fibre-Channel-Host-Bus-Adapter (FC-HBA).

Nachteile für den Markt für Netzwerk-Hardware

Konkret befürchtet die Kommission, Broadcom könne die Entwicklung von SmartNICs durch andere Anbieter behindern, indem das Unternehmen die Virtualisierungssoftware von VMware mit seiner eigenen Software bündelt – statt sie weiterhin als eigenständiges Produkt anzubieten. Zu dieser Einschätzung kam die Kommission nach eigenen Angaben nach der Prüfung interner Unterlagen beider Unternehmen sowie durch die Befragung von Herstellern sowie Anbietern von Virtualisierungssoftware.

“Diese eingehende Prüfung gab Anlass zu Bedenken, dass Broadcom den Wettbewerb auf den globalen Märkten für die Lieferung von FC-HBAs und Speicheradaptern beschränken könnte, indem es den Zugang von Wettbewerbern zur Servervirtualisierungssoftware von VMware verzögern oder verschlechtern würde und so den Markt gegen deren Hardware abschotten würde”, heißt es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission.

Broadcom hat nun die Möglichkeit, schriftlich auf die Beschwerdepunkte der EU zu reagieren. Es kann außerdem eine mündliche Anhörung beantragen. Ein abschließender Beschluss soll bis zum 21. Juni 2023 gefasst werden.