Christian Kallenbach

ist bei Verne Global für den Vertrieb und das Business Development in Central Europe verantwortlich.

Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation

Ein Land, mit einem “Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation. In dem dieses Recht nur auf hoheitliche Anordnung hin aufgehoben werden kann, wenn beispielsweise ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht, für die eine Freiheitsstrafe von mindestens acht Jahren droht. Nur ein Traum von Datenschützer? Oder gibt es das wirklich?

Immer mehr Unternehmen sammeln Betriebs- und Maschinendaten, um Prozesse effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Dadurch steigen die erzeugten Datenmengen rasch an und damit leider auch die Kosten für deren Lagerung. Einsparungen lassen sich unter anderem über Co-Location erzielen. Beim Auslagern der Daten ins Ausland fragen sich aber viele, welche Bedeutung das für die Erfüllung der Datenschutzgesetze hat.

Mit der Antwort für Island als Datenstandort können wir Unternehmen erst mal beruhigen, denn es macht diesbezüglich keinen Unterschied, ob der Server in Hamburg, Liechtenstein oder Reykjavik steht. Durch die Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) müssen sich die Mitgliedstaaten nach den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union richten.

Island (Bild: Fred Rollison/Verne Global)
Island bietet neben zahlreichen anderen vorteilhaften Standortfaktoren für Rechenzentren auch ein besonders ausgeprägtes Datenschutzrecht (Bild: Fred Rollison/Verne Global)

Insoweit gilt für alle dort angesiedelten Rechenzentren der gleiche rechtliche Rahmen. Island geht aber sogar noch einen Schritt weiter, denn neben kostengünstigem Strom aus natürlichen Quellen bietet die Insel auch einen hohen Standard in Sachen Datenschutz und Datensicherheit, der über das übliche Maß hinausgeht.

Die Gesetzgebung dort gewährleistet ein “Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation”. Dieses kann nur auf hoheitliche Anordnung aufgehoben werden, beispielsweise wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht, auf die eine Mindestfreiheitsstrafe von acht und mehr Jahren steht. Die zweite Ausnahme bildet der Richtervorbehalt. Dafür muss ein Gericht bestätigen, dass beim Zugriff auf die Kommunikationsdaten das öffentliche Interesse schwerer wiegt, als die Grundrechte des Einzelnen.

Auch Spionageaktionen wie das heimliche Mitlesen durch internationale Nachrichtendienste sind in Island aus einem einfachen Grund ausgeschlossen: Innerhalb des Landes gehören die Datenleitungen dem Staat. Aber auch die Unterseekabel, die Island mit dem europäischen und dem nordamerikanischen Festland verbinden, sind durch den Einfluss des Staates dem Zugriff ausländischer Organisationen entzogen.

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Der besondere Anspruch Islands ist es jedenfalls, eine Rechtsprechung zu schaffen, die die im Sinne der Meinungs- und Pressefreiheit liberal und im Sinne des Informationsschutzes streng ist. Die Regierung schläft nicht und tut einiges für die Attraktivität des Standorts, denn seit der Finanzkrise 2008 gehören Rechenzentren zu den zentralen Wirtschaftsfaktoren des Landes.

Diese Bestrebungen ermöglichen es den Betreibern, ihren Kunden die Wettbewerbsvorteile weiterzureichen. Dazu gehören neben dem Plus an Datensicherheit reduzierte Steuern, geringere Sozialabgaben, günstige Umrechnungskurse und dauerhafte Strompreise: Der Preis pro Kilowattstunde ist dort äußerst günstig und kann für die nächsten zehn Jahre garantiert werden. Im Vergleich zu einem deutschen Standort lässt sich so bis um die Hälfte der Betriebskosten einsparen.