Wer zahlt die Software-Fehler bei der Bundesagentur für Arbeit?

Auch die Krankenkassen ließen derweil keine Eile bei der Rückzahlung des zuviel gezahlten Geldes erkennen.

Die Software-Pannen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) könnten die Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Das meldete das Handelsblatt. Die BA hatte am 5. September eingeräumt, dass Software-Mängel im Programm ‘A2LL’ zu Mehrzahlungen in Höhe von monatlich 25 Millionen Euro an die Krankenkassen führen.

Die Behörde hatte zunächst angekündigt, T-Systems – dem Lieferanten der Software – den Schaden in Rechnung zu stellen. Der Schaden soll sich bislang auf 200 Millionen Euro belaufen. Wie eine BA-Sprecherin jetzt gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters einräumte, wurde mit T-Systems jedoch vertraglich eine Obergrenze für den Schadensersatz vereinbart. Diese liege bei 5 Millionen Euro, so die Sprecherin.

Die Krankenkassen ließen derweil keine Eile bei der Rückzahlung des zuviel gezahlten Geldes erkennen. Zunächst müsse festgestellt werden, um welche Beiträge es sich handele, sagte Rolf Stuppardt, Chef des IKK-Bundesverbandes. Zudem müssten erst die Software-Probleme behoben werden, sagte eine Sprecherin des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen (VdAK). Bei einer Rückzahlung entstehe für die Krankenkassen ein “erheblicher Mehraufwand”, der eventuell entschädigt werden müsse.

Wird der Schaden nicht durch T-Systems erstattet und das Geld von den Krankenkassen nicht zurückgezahlt, müsste der Steuerzahler einspringen. Die Union kündigte an, die Angelegenheit vor den Haushaltausschuss des Bundestages bringen zu wollen. Die Innenrevision der Bundesagentur scheine “geschlampt” zu haben, weil sie nur eine begrenzte Haftung vereinbart habe, hieß es von Steffen Kampeter, Haushaltsexperte der CDU/CSU-Fraktion.