Kartellverfahren gegen Google in Deutschland

Gegen den Suchmaschinenbetreiber Google hat das deutsche Kartellamt jetzt ein offizielles Verfahren eingeleitet. Dabei soll aber nicht geprüft werden, ob Google seine Marktmacht missbraucht hat, wie die Wettbewerbshüter betonen.

Die Ermittlungen drehen sich um die Frage, ob Google die Microsoft-Tochter Ciao nach der Übernahme durch Microsoft in besonderer Form benachteiligt hat.

“Wir haben ein Verfahren gegen Google eingeleitet”, bestätigte ein Sprecher des Kartellamts. So sei Google zwar auch aufgefordert worden, zu den Vorwürfen des Marktmissbrauchs Stellung zu nehmen, die von der Microsoft-Tochter Ciao sowie zwei Verlegerverbänden erhoben worden waren. Hier sei jedoch noch kein formelles Verfahren eröffnet worden.

Offiziell wird jetzt jedoch geprüft, in wie weit sich Google bei Vertragsverhandlungen von der Tatsache hat leiten lassen, dass Microsoft den Dienstleister Ciao übernommen hat. Laut Vorwurf soll Google, nachdem eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht wurde, Verhandlungen über einen Werbevertrag abgebrochen haben.

Im Falle einer Verurteilung würde Google jedoch kein hohes Bußgeld drohen, da es hier keine systematische Verdrängung im Wettbewerb gegeben hat.