CEOs erbost: Urheberabgaben verjagen IT-Firmen aus Deutschland

Als unfair betrachtet die IT-Industrie das neue Abgabengesetz für urheberrechtlich Schützenswertes in Deutschland – die Unternehmen fühlen sich betrogen und verjagt.

Mit geballter Präsenz wehren sich die IT-Industrieköpfe gegen die Verwertungsgesellschaften: Hewlett-Packard (HP) Deutschland, T-Online, Fujitsu Siemens und der ITK-Branchenverband Bitkom zeigten auf der CeBIT erneut Kampfeswillen, wenn es um eine zwangsweise Abgabe auf Geräte wie Scanner, Drucker und PCs geht.
Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin der HP GmbH, sagt: “Wir müssen angesichts der Pläne der Gesetzgeber damit rechnen, dass im Ergebnis jedes Druckgerät um etwa 76 Euro teurer werden kann – das ist nicht nur dem Verbraucher gegenüber unfair, sondern macht Deutschland vielleicht bald zu einer IT-Einöde.” Dieser Betrag werde schließlich von der Verwertungsgesellschaft (VG Wort) erhoben, die auf jedes so genannte Multifunktionsgerät diesen Betrag erheben will; und dieser werde logischerweise auf den Preis aufgeschlagen. Gegen moderate Abgaben, die in einem “vernünftigen Verhältnis stehen und den europäischen Wettbewerb nicht zu sehr verzerren”, hat sie nichts. Jedoch: “Nur um die eigenen Pfründe zu sichern und ihre Existenzberechtigung nicht zu verlieren, wenden diese Stellen die überholten Gesetze aus den 60er Jahren auf die heutige Zeit an.”

Ulrich Kemp, Geschäftsführer von Fujitsu Siemens Deutschland, will ein offensichtliches Missverständnis aufklären. “Der PC ist kein Kopiergerät”, doziert er. Das Gerät werde per se nicht zum unerlaubten Verbreiten von geschützten Inhalten verwendet und für die Ausgabe von solchem Material nutze jeder Anwender die abgabepflichtige Geräte wie Scanner, Brenner und Drucker. Er rechnet die Dimensionen an seinem Unternehmen vor, sollte sich die Verwertungsgesellschaft mit ihren Vorstellungen durchsetzen: “PCs und Notebooks werden heute standardmäßig mit Brennern ausgeliefert; im vierten Quartal 2003 waren das bei uns genau 151.036 Desktop-PCs und 69.065 Notebooks. Für jedes Gerät fallen dabei derzeit zwischen 7,50 und 9,21 Euro Zuschlag je Brenner an. Die geforderten Abgaben bei PCs liegen jetzt bei 30 Euro pro Stück und das bedeutet im Klartext, dass die Verbraucher doppelt und dreifach bezahlen müssen.”

Für seine Firma komme dies beinahe einer Aufforderung gleich, das Land zu verlassen. Denn: “Wir haben unsere PC-Fertigung noch komplett in Deutschland; wenn nun unsere Geräte so teuer werden müssen, steigen eben auch bei den Endverbrauchern die Auslandsimporte. Offenbar will man also nicht mehr, dass wir hierzulande Arbeitsplätze schaffen und halten.” Für ihn ist ein Vergleich mit dem Dosenpfand-Wildwuchs ebenfalls angebracht. “Das alles wird sich, wie üblich, noch einige Male ändern und die Verwirrung beim Kunden kann dann letztendlich zu einer Kaufverweigerung führen – mit den entsprechenden Folgen”, so der Manager. Deshalb führe das Unternehmen vor deutschen Gerichten nun einen Musterprozess um die Abgabe.

“Wenn man einmal bei der VG Wort war und gesehen hat, wie dieses Amt quasi ohne Internet und nennenswerte IT arbeitet, versteht man, woher diese Forderungen kommen”, bemerkt Bernhard Rohleder, der Geschäftsführungsvorsitzende des Bitkom. Doch der Verband arbeitet in der Arbeitsgruppe der Lobby-Vertreter am neuen Gesetz mit und will konstruktiv auf die Entwicklung einwirken. Dafür sei es aber unabdingbar, dass “die Politik diesmal klare, zukunftsgerichtete  Entscheidungen trifft und die Fragen nicht wie hierzulande üblich an die Justiz übergibt.”

“Nur wenn die Urhebervergütung im Gesetz nach oben begrenzt wird, erhalten die Unternehmen ausreichende Planungssicherheit und die Abgabenstreitigkeiten können beendet werden”, so Rohleder. Es sollten Beträge und Höchstgrenzen sowie klare Schlüssel für die Absenkung festgeschrieben werden. “Dieses Kernproblem müssen Regierung und Gesetzgeber lösen”, so Rohleder.

Der Verband fordert außerdem, dass auch weiterhin nur jene Geräte abgabepflichtig sein sollen, die tatsächlich auch zur Anfertigung von Kopien bestimmt sind. Maximale Vergütungssätze und eine Höchstgrenze im unteren einstelligen Prozentbereich, feste Regelungen und die Einsetzung einer unabhängigen Schlichtungsinstanz sollen jahrelange Streitigkeiten, wie es sie zurzeit gibt, künftig vermeiden. Das Bundesjustizministerium will bis zur Sommerpause seinen Referentenentwurf für die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorlegen. Es wird sich zeigen, ob dieser die Forderungen der Industrie, wie sie auf der CeBIT noch einmal klar formuliert wurden, enthält.