Adobe: Einstweilige Verfügung gegen usedSoft

Adobe hatte bei Gericht den Verkaufsstopp beantragt. Grund dafür war der Vertrieb von zwei Lizenzen auf selbstgebrannten Datenträgern. Eine Originallizenz lieferte usedSoft nicht mit. Stattdessen bekamen die süddeutschen Kunden für die Software-Sammlung ‘Creative Suite 4 Web Premium’ eine “notarielle Bestätigungen zum Softwarelizenzerwerb”.

usedSoft kauft Lizenzen dieser Art laut eigenen Angaben bei überlizenzierten Unternehmen ein und vertreibt diese dann an Behörden und Unternehmen weiter. Der Gebrauchtsoftware-Händler verfolgt seit einigen Jahren die Praxis, Lizenzen zusammen mit einer ‘Notariellen Bestätigung zum Softwarelizenzerwerb’ zu vertreiben. Auch Produkte anderer Hersteller wie etwa Microsoft verkauft usedSoft in dieser Form.

Wie Adobe mitteilt, lieferte usedSoft in dem betreffenden Fall jedoch weder einen gebrauchten Original-Lizenzvertrag noch einen gebrauchten Original-Datenträger, sondern lediglich eine gebrannte DVD-R mit der Softwaresammlung Adobe Creative Suite 4 Web Premium zusammen mit der von usedSoft selbst erstellten Lizenzurkunde. Aus dieser sollte sich die Berechtigung des Kunden ergeben, die Programme an zwei Arbeitsplätzen zur Nutzung zu installieren.

Die notarielle Bestätigung enthielt jedoch keine Angabe darüber, wann Adobe wem zu welchen Bedingungen welche konkreten Nutzungsrechte eingeräumt haben soll. Der Kunde konnte der notariellen Bestätigung keine Details zu dem angeblichen Lizenzvertrag, insbesondere nicht den Namen des angeblichen Lizenznehmers entnehmen, um sich auf diese Weise von einer lückenlosen Rechtekette zu überzeugen.

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