Press release

IMC verteidigt Wertschöpfung für Staat und Gesellschaft durch Investitionsmigrations-Programme

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Die Zwei-Monats-Frist, die die Europäische Kommission den Regierungen Zyperns und Maltas zur Beantwortung einer formellen Anfrage bezüglich ihrer Einbürgerungsverfahren für Investoren gestellt hat, läuft in Kürze aus. Vor Fristablauf möchte der Investment Migration Council (IMC) mit allen relevanten Interessengruppen in Kontakt treten und dabei einige wichtige Punkte herausstellen.

Die rechtliche Seite

Das Recht, die Staatsbürgerschaft zuzuerkennen, liegt eindeutig im Zuständigkeitsbereich eines souveränen Staates. Diese Analyse der rechtlichen Argumentation der Europäischen Kommission hat nichts damit zu tun, ob man dem Konzept der Staatsbürgerschaft durch Investition grundsätzlich zustimmt. Die überwiegende Mehrheit der EU-Rechtsexperten vertritt die Auffassung, dass die Kommission nicht dazu berechtigt ist, auf die Ausgestaltung des Staatsbürgerschaftsrechts souveräner Staaten Einfluss zu nehmen.

Der IMC hat die Meinung mehrerer Rechtswissenschaftler eingeholt, darunter Professor Dr. Daniel Sarmiento, ein führender Experte für das EU-Kompetenzrecht, und Professor Dr. Carl Baudenbacher, der ehemalige Präsident des EFTA-Gerichtshofs. Ihr Urteil ist klar: Die EU verfügt über keine Zuständigkeit im Bereich der Staatsbürgerschaft. Darüber hinaus ist der Begriff der „wirklichen Verbundenheit“, der von der EU gebraucht wird, vage und willkürlich. Der Europäische Gerichtshof hat bereits im Rahmen früherer Entscheidungen festgestellt, dass er nicht relevant ist.

Vor diesem Hintergrund ist es unwahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof in dieser Sache zugunsten der Europäischen Kommission entscheiden würde, da ein solches Ergebnis sehr schwerwiegende sekundäre Folgen haben könnte und der EU einen Zugriff auf das Recht der Zuerkennung der Staatsangehörigkeit verschaffen könnte, das laut dem EU-Recht den Mitgliedstaaten vorbehalten ist.

Wie das Europäische Parlament zu Recht festgestellt hat, „wird die Staatsangehörigkeit gemäß den nationalen Gesetzen des jeweiligen Staates definiert“.

Gute Regierungsführung und Sorgfaltspflicht

Gleichzeitig versteht und teilt der IMC die Bedenken der EU und der breiteren Interessengruppen im Hinblick auf eine angemessenen Sorgfaltspflicht im Umgang mit Antragstellern für solche Programme. Aus diesem Grund hat die Organisation in Kooperation mit den internationalen Firmen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, BDO, Exiger und Refinitiv, ein gemeinsames Best-Practice-Framework entwickelt und eine Blaupause für gute Regierungsführung durch Due-Diligence-Standards erarbeitet, um ein Höchstmaß an Integrität und Transparenz zu gewährleisten. [Laden Sie hier den Bericht ‚Due Diligence in Investment Migration: Best Approach and Minimum Standard Recommendations‘ herunter]

Aus Sicht des IMC wurden die Risiken jedoch erheblich übertrieben. Im Rahmen einer Partnerschaft mit Oxford Analytica, dem führenden Unternehmen für geopolitische Risikoanalysen und Beratung, stellte die Organisation fest, dass angesichts der öffentlich geäußerten Bedenken die bestehende Sorgfaltspflicht und das konkrete Regierungshandeln bereits eine starke abschreckende Wirkung erzielen. [Laden Sie hier die Berichte ‚Due Diligence in Investment Migration: Current Applications and Trends‘ und ‚Citizenship by Investment Programmes: An EU Risk Assessment‘ herunter]

Oxford Analytica kam nach Analyse der Regierungspraxis zu dem Ergebnis, dass die Risiken durch Investitionsmigration überwiegend theoretischer Natur sind. Diese Einschätzung wird von Geheimdienst-, Sicherheits- und Strafverfolgungsexperten, die an der Überwachung der Investitionsmigration beteiligt sind, weitgehend geteilt. Auf missbräuchliche Aktivitäten entfällt ein vernachlässigbarer Prozentsatz, deutlich niedriger als bei anderen legalen Migrationswegen.

Selbstverständlich sollten Verbesserungen auf der Ebene der Unternehmen, der souveränen Staaten und des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs vorgenommen werden. Der IMC und seine Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung höchster Standards. Wir wollen partnerschaftlich mit relevanten Interessenvertretern zusammenarbeiten, um ein formelles Regelwerk zu konzipieren, das sich am Beispiel von Anbietern von Finanz- und Fachdienstleistungen orientiert und den notwendigen Schutz sicherstellt. Dieses Regelwerk sollte auf einer objektiven und kenntnisreichen Analyse der Wirklichkeit der Investitionsmigration beruhen – und nicht auf Schauergeschichten und Gerüchten.

Wertschöpfung für Gesellschaft und Staat

Für souveräne Nationen ist die Investitionsmigration ein wichtiger Ansatz, um schuldenfreies Kapital zu beschaffen, talentierte Personen anzuziehen und der Gesellschaft insgesamt Vorteile zu verschaffen. Ein Beispiel ist Malta. Nach der verlustreichen Eurokrise transferierte das Programm für Einzelinvestoren 1,4 Milliarden Euro direkt in die Volkswirtschaft des Inselstaates. Diese Liquidität hatte nachhaltige positive Auswirkungen. Auf allen Ebenen der Gesellschaft wurden Arbeitsplätze in erheblichem Umfang geschaffen, und die maltesische Regierung erhielt eine größere Autonomie bei Investitionen in essenzielle Infrastrukturprojekte, die unter anderem die medizinische Versorgung von Krebspatienten betreffen.

Bruno L’Ecuyer, CEO des IMC, kommentiert: „Migrationsprogramme für Investoren sind heute eine gut etablierte, normale Beratungspraxis im Bereich der Vermögensverwaltung. Ebenso wie andere etablierte Finanz- und Berufsdienstleister wollen wir eng mit allen relevanten Interessengruppen zusammenarbeiten, um die Vorteile für Staat und Gesellschaft durch umsichtige, verantwortungsbewusste und objektive Regulierung zu maximieren.“

Dazu müssen alle Investitionsmigrationsberater den höchsten Standards gerecht werden und im Fall von Verfehlungen die Konsequenzen tragen. Ebenso müssen alle Beteiligten verstehen, dass die Zuerkennung von Staatsbürgerschaften und Aufenthaltsrechten das alleinige hoheitliche Recht eines souveränen Staates ist und durch Investitionsmigration signifikante Vorteile für Staat und Gesellschaft geschaffen werden – insbesondere in der Ära von Covid-19 und in vielen Fällen in Übereinstimmung mit den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung.

ENDE.

Über den Investment Migration Council

Der Investment Migration Council (IMC) ist die weltweite Organisation für Investitionsmigration, die die wichtigsten Interessengruppen zusammenführt und der Branche eine Stimme verleiht.

Der IMC setzt die Standards auf globaler Ebene und interagiert mit Berufsverbänden, Regierungen und internationalen Organisationen im Bereich der Investitionsmigration.

Der IMC fördert ein öffentliches Bewusstsein für Fragen, mit denen Kunden und Regierungen in diesem Zusammenhang konfrontiert sind, und unterstützt Schulungen und hohe berufliche Standards unter seinen Mitgliedern.

Der IMC ist als gemeinnütziger Verein nach Schweizer Recht eingetragen. Er unterhält seinen Sitz in Genf sowie Niederlassungen in New York, London und auf den Kaimaninseln. Der IMC wird von einem Sekretariat unter der Leitung eines Verwaltungsrates geführt. Er verfügt außerdem über einen nicht-exekutiven Beirat, in dem die wichtigsten Interessengruppen der Branche vertreten sind. Der IMC finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spendern sowie Einnahmen aus Aktivitäten wie Veranstaltungen, Aus- und Weiterbildung und Publikationen.

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