Press release

Krypto ETCs der ETC Group nach einjähriger Haltedauer steuerfrei für deutsche Privatanleger

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Präsentiert von Businesswire

Als die ETC Group im Juni 2020 ihren ersten Krypto-ETC, den BTCetc – ETC Group Physical Bitcoin (WKN A27Z30, Börsenkürzel BTCE) an der Deutschen Börse notierte, war eine der am häufigsten gestellten Fragen von Privatanlegern in Deutschland noch nicht geklärt: wie steht es um die einkommensteuerliche Behandlung des ETCs. Zur Klärung dieser Frage hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun ein Schreiben1 zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token veröffentlicht, welches bestätigt2, dass Krypto-ETCs wie diejenigen der ETC Group genauso wie physische Gold ETCs behandelt werden sollen, beispielsweise Xetra-Gold® oder The Royal Mint Physical Gold, die bereits steuerfrei sind.

Dieses Schreiben bestätigt des Weiteren unsere zuvor bereits veröffentlichte Auffassung3, dass deutsche Privatinvestoren in die von der ETC Group ausgegebenen Krypto-ETCs nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr keine Steuern auf Gewinne aus solchen Investitionen zahlen müssen, dank der vollständigen physischen Hinterlegung jedes ETCs und der Möglichkeit, diese physisch einzulösen.

Anleger können bei ETC Group derzeit aus 14 verschiedenen ETCs wählen, um die Preisentwicklung von Bitcoin, Ethereum und anderen beliebten Kryptowährungen teilhaben zu können.

Bradley Duke, Gründer und co-CEO der ETC Group sagte: “ETC Group wurde gegründet, um Investoren in Deutschland und anderen Ländern robuste, hochliquide und innovative Kryptowährungs-ETCs anzubieten. Als Teil der Produktentwicklung war es unser Ziel, die besten Eigenschaften etablierter physischer Gold ETCs auf unsere Krypto ETCs anzuwenden. Dies beinhaltet die Möglichkeit für Endanleger, sich die jeweils zugrundeliegende Kryptowährung physisch ausliefern zu lassen. Die natürliche Schlussfolgerung dieser Funktion besteht darin, eine positive steuerliche Behandlung zu erzielen für BTCE, ZETH und unseren anderen ETC Produkten.

Die ETC Group wird weiter daran arbeiten, dass alle Anleger Zugang zum Kryptowährungsmarkt bekommen, mit Hilfe robuster, regulierter Produkte, die an führenden internationalen Börsen wie der Deutschen Börse handeln, und die mit Hilfe zentraler Gegenparteien abgewickelt werden.”

Andre Voinea, Leiter deutschsprachige Regionen bei HANetf (offizieller Vertriebspartner von ETC Group), kommentierte “Dies ist eine spannende Entwicklung und wir haben lange Zeit auf solch eine Klarstellung für Investoren hingearbeitet gemeinsam mit unserem Partner ETC Group. Das Schreiben gibt Anlegern nun einen weiteren guten Grund, auf unsere Krypto-ETPs zuzugreifen, um in Kryptowährungen zu investieren. Die Entscheidung, physische Krypto-ETCs mit physischen Gold-ETCs gleichzusetzen, ist konsequent, da für letztere umfangreiche und langjährige rechtliche Leitlinien existieren.

Die Vorteile von Krypto ETCs gegenüber einer direkten Investition in digitale Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

Einfacher Handel, ohne die Notwendigkeit eines Digital Wallets

Die ETCs sind wie Aktien oder ETFs über reguläre Online-Broker oder Wertpapierbanken handelbar. Es ist kein neues Konto erforderlich, Investoren können einfach nach der ISIN oder dem Kürzel auf Ihrer Handelsplattform suchen.

Verwahrung auf institutionellem Niveau

Die zugrunde liegenden digitalen Vermögenswerte werden bei einer regulierten und spezialisierten Verwahrstelle aufbewahrt, und durch einen unabhängigen Treuhänder abgesichert, wodurch das Ausfallrisiko gegenüber der Emittentin eliminiert wird.

100 % physisch hinterlegt & lieferbar

Investoren investieren direkt in die zugrundeliegende Kryptowährung, und können diese, alternativ zum Verkauf an der Börse, über einen physischen Rückzahlungsmechanismus auszahlen lassen. Diese Produkteigenschaft ist nicht in allen am Markt verfügbaren Produkte vertreten, und bietet Anlegern zusätzlichen Komfort und Sicherheit.

Kryptowährungen sind sehr volatil, und Ihr eingesetztes Kapital könnte vollständig verlorengehen. Informieren Sie sich, lesen Sie das Wertpapierprospekt und sprechen Sie mit Ihrem Anlageberater bevor Sie eine Investition in Kryptowährungen tätigen.

-ENDE-

Über ETC Group

Die ETC Group (www.etc-group.com) entwickelt innovative Digital Asset Backed Securities, darunter BTCetc – ETC Group Physical Bitcoin (BTCE) und ETHetc – ETC Group Physical Ethereum (ZETH), die an europäischen Börsen wie XETRA, Euronext und SIX notiert sind. Die ETC Group hat im Juni 2020 das weltweit erste zentral geclearte börsengehandelte Bitcoin-Produkt (ETP) auf der Deutschen Börse XETRA, Europas größtem ETF-Handelsplatz, eingeführt. Die ETC Group arbeitet kontinuierlich an der Erweiterung ihrer Palette von kryptowährungs-besicherten ETCs institutioneller Qualität und bietet Anlegern die Möglichkeit, sich an Bitcoin, Ethereum, Cardano, Solana und anderen beliebten digitalen Vermögenswerten an den wichtigsten europäischen Börsen zu beteiligen. Die Wertpapiere der ETC Group werden von HANetf in Europa vermarktet.

Über HANetf

HANetf ist der Vertriebspartner der ETC Group. HANetf ist ein unabhängiger ETF-Spezialist, der mit externen Vermögensverwaltern zusammenarbeitet, um europäischen Anlegern differenzierte, moderne und innovative ETFs anzubieten. Über unsere einzigartige White-Lable ETF Plattform bieten wir Vermögensverwaltern eine umfassende Lösung für Betrieb, Regulierung, Vertrieb und Marketing von UCITS ETFs www.hanetf.com


1 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.pdf?__blob=publicationFile&v=1

2 Siehe Ziffer 85: “Vermittelt die Schuldverschreibung ausschließlich einen Anspruch auf Lieferung einer beim Emittenten hinterlegten festgelegten Menge von Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token oder einen Anspruch auf Auszahlung des Erlöses aus der Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token durch den Emittenten, liegt keine Kapitalforderung im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG, sondern ein Sachleistungsanspruch vor. Die BFH-Rechtsprechung zu Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen (vgl. BFH-Urteile vom 12. Mai 2015, VIII R 35/14, BStBl II S. 834 und VIII R 4/15, BStBl II S. 835, BFH-Urteil vom 6. Februar 2018, IX R 33/17, BStBl II S. 525) und die BFHRechtsprechung zu Gold-Bullion-Securities (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juni 2020, VIII 7/17, BStBl II 2021 S. 9) sind entsprechend anzuwenden.”

3 https://etc-group.com/de/german-tax/