Die Klage La Martinieres richtet sich sowohl gegen Google France als auch gegen die US-Mutter. Das im vergangenen Jahr angekündigte Projekt, Bestände großer Büchereien der Allgemeinheit zugänglich machen, indem sie eingescannt und im Internet abrufbar sind, sei mit geltendem Recht nicht vereinbar.
Bedenken, dass es Probleme mit dem geistigen Eigentum geben könnte, hatten einige von Beginn an geäußert. So hat jede der bisher fünf Bibliotheken, die bei dem Projekt mitmachen, eine eigene Vereinbarung mit Google geschlossen. Bei der Harvard-Universität kam man überein, dass lediglich 40.000 zufällig ausgewählte Bücher digitalisiert werden. Insgesamt stehen in der Bibliothek 15 Millionen Werke. Harvard könne so beispielsweise mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen, sagte ein Harvard-Sprecher seinerzeit.
Google selbst hatte erklärt, geschützte Werke nur in Auszügen zeigen zu wollen, sollte der Rechteinhaber seine Einwilligung verweigern. Solange es kein Verbot vom jeweiligen Verlag gebe, spreche nichts gegen das einscannen.
Vor allem Frankreich wehrt sich seit Bekannt werden gegen das Projekt. Mit einer Gegenoffensive, soll auch das französische Kulturgut im Internet verbreitet werden. Allerdings nicht von Google, sondern durch eine Gemeinschaftsarbeit der Regierung und der französischen Nationalbibliothek.
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