Nachdem Hersteller wie Giesecke & Devrient angemahnt haben, den Zeitplan für die Einführung der elektronischen Krankenversicherungskarte einzuhalten, hat Roland Bachmeier, Direktor beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, eine Lanze für den Datenschutz gebrochen. Die Chipkarte soll zum 1. Januar 2006 ausgegeben werden.
Die Patienten müssten dabei “Herr ihrer Daten bleiben”, meinte Bachmeier auf einer Podiumsdiskussion in Hannover. Bei der Einführung der ersten telematischen Anwendungen im Gesundheitswesen käme dem Datenschutz eine zentrale Rolle zu. Die Patienten müssten selbst bestimmen, welche Daten aufgenommen, welche gelöscht werden und wem sie Zugang zu welchen Daten gewähren möchten. Ferner sollten die Patienten das Recht haben, die über sie gespeicherten Daten jederzeit zu lesen.
Als Modellprojekt für die Einführung der elektronischen Krankenversicherungskarte habe man das elektronische Rezept ausgewählt, so Bachmeier. Für dessen Umsetzung diskutiere man derzeit verschiedene Modelle. Aus datenschutzrechtlicher Sicht seien aber nur Modelle akzeptabel, die Authentizität und Integrität der Daten garantierten. Dies erfordere elektronische Signaturen und eine kryptographische Speicherung der Daten.
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