Um die Bedenken der Verbraucher auszuräumen, obwohl diese sich bislang unaufgeregt zeigen beim Thema RFID, will der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nun eine Kennzeichnungspflicht einführen. Somit sollen alle Artikel, die solche Funkchips mit Radio Frequency Identification (RFID) einsetzen, kenntlich und vor allem auch ausschaltbar sein.
Ferner will der oberste Datenschützer Deutschlands ein Recht des Käufers durchsetzen, dass dieser die jeweils gespeicherten Daten auch einsehen kann. Das soll dem Missbrauch vorbeugen und die Kunden beruhigen, von denen einige wenige ihren Missmut bereits öffentlich geäußert haben. Nach dem Kauf, sagte Schaar weiterhin, müsse der Chip einfach und dauerhaft deaktivierbar sein.
In die Diskussion geraten sind die Funkchips, die nur auf kurze Strecken ausgelesen werden können, mit dem Wettrennen zweier Handelsketten um den Spitzenplatz beim ersten Einsatz der Technik: Wal-Mart in den USA und die Metro-Gruppe in Deutschland hatten die Chips auf Produktebene einführen und damit aus den Lagerhallen, in denen sie längst etabliert sind, herausholen wollen. Beide haben nun mit der Einführung zumindest in den jeweiligen Testzentren begonnen. Ab dem nächsten Jahr sollen die Funkchips in die Regale der Supermärkte kommen.
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