Der Bundestag hat am 3. Juni mit rot-grüner Mehrheit das ‘Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes’ (IFG) verabschiedet. Damit können die Bundesbürger die Akten der Bundesverwaltung einsehen und bei den Bundesbehörden vorliegende Informationen abfragen. Mit dem Gesetz wird Peter Schaar, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, zugleich die Aufgabe eines ‘Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit’ übertragen.
“Informationsfreiheit und Datenschutz sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten einer Medaille”, hieß es von Schaar. Den IFG-Bundesbeauftragten könne jeder Bundesbürger anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem neuen Gesetz verletzt sehe. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.
Das IFG geht jetzt in den Bundesrat, der von der CDU dominiert wird. Derweil hat die FDP durchblicken lassen, sich im Bundesrat zu enthalten und das Gesetz damit auf den Weg zu bringen. Man werde alles versuchen, die FDP-Vertreter in den fünf Landesregierungen zu einer Enthaltung im Bundesrat zu bewegen, sagte Max Stadler, Innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, gegenüber Spiegel Online. Das IFG könnte somit eines der letzten Gesetzesvorhaben sein, das Rot-Grün vor der im September 2005 geplanten Neuwahl noch verwirklichen kann.
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