Die Bundesnetzagentur hat ‘Eckpunkte der regulatorischen Behandlung von Voice over IP’, einen ‘VoIP-Aktionsplan’ und weitere Dokumente zu diesem Thema ins Netz gestellt. Damit trage man der wachsenden Bedeutung der IP-Telefonie Rechnung, hieß es von der Behörde.
In den Eckpunkten wird klargestellt, dass Ortsnetzrufnummern für VoIP-Dienste genutzt werden können. VoIP-Anbieter können eigene Rufnummern beantragen, auch wenn sie nicht selbst Anschlussanbieter sind.
Auch geht die Behörde auf das Thema Notruf über VoIP ein. Hier fehlten noch konkrete gesetzliche Vorgaben, hieß es. Aus Sicht der Bundesnetzagentur liege es jedoch im Interesse der VoIP-Anbieter, rasch Notrufmöglichkeiten anzubieten.
Die jetzt veröffentlichten Dokumente gehen auf eine Anhörung zurück, die von der Bundesnetzagentur Mitte 2004 durchgeführt wurde. Damals waren nur einige VoIP-Anbieter am Markt – Mitte 2005 waren es bereits 40.
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