Es sei nicht nachgewiesen, dass eine derartige Vereinbarung grundsätzlich gegen das Wettbewerbsrecht verstoße, urteilten die europäischen Richter. Sie hoben damit eine Entscheidung der Europäischen Kommission auf, die im Juli 2003 festgestellt hatte, eine gemeinsame Nutzung sei nur möglich, wenn die Wettbewerbsregeln auch eingehalten würden.
Das sei zu abstrakt, so der EuGH. Die Kommission haben gegen ihre Verpflichtung verstoßen, eine objektive Untersuchung der Wettbewerbssituation vorzunehmen. Diese hatte unter anderem argumentiert, die gemeinsame Netz-Nutzung führe dazu, dass O2 den Aufbau eines eigenen Netzes – so der Plan – nicht so rasch wie möglich und nötig vorantreibe. Der EU-Gerichtshof sieht das anders. Die Roaming-Vereinbarung mit einem kleinen Betreiber könne den Wettbewerb überhaupt erst möglich machen.
O2 hatte diesbezüglich gleich die Information parat, dass Genion-Kunden mit dem UMTS-Handy daheim und unterwegs günstig telefonieren und surfen können. Die monatliche Gebühr für die Komplettlösung beträgt 9,99 Euro.
Kurz vor der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland nehmen die Cyberbedrohungen für Sportfans zu, warnt Marco Eggerling…
Software für das Customer Relationship Management muss passgenau ausgewählt und im Praxistest an das einzelne…
Ein elementarer Bestandteil einer effektiven Cloud-Strategie ist nach erfolgter Implementierung die künftige Verwaltung des Dienstes.
Die Neuerungen sollen den Digital Thread, die Low-Code-Entwicklung, die Visualisierung komplexer Baugruppen und das Lieferantenmanagement…
Eine Bitkom-Umfrage attestiert der Datenraum-Initiative des Bundes hohe Bekanntheit in der Industrie. Doch noch ist…
Ransomware-as-a-Service ist ein lukratives Geschäft und in den Händen professionell organisierter Gruppen. Jetzt können Kriminelle…