Demnach hatte die Ulmer Firma ediPost GmbH im Juli 2010 in einem teilweise offiziell aussehenden Werbeanschreiben den irreführenden Eindruck erweckt, ihre beworbenen Aktivitäten seien Teile des De-Mail-Projekts der Bundesregierung. Das Unternehmen wurde vom Bundesinnenministerium zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Die Firma hat sich dazu verpflichtet,
Das Bundesinnenministerium wies darauf hin, dass De-Mail-Dienstleistungen durch alle Unternehmen angeboten werden können, die sich nach dem geplanten De-Mail-Gesetz auf Basis einer Prüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als De-Mail-Provider akkreditieren lassen. Die Geschäfts- und Preismodelle lägen dabei in der Entscheidung der künftigen De-Mail-Provider und würden nicht durch das De-Mail-Gesetz vorgegeben.
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