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Twitter wehrt sich gegen Absage von Elon Musk

Twitter hat in einem Brief an die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) die Kündigung der Übernahmevereinbarung durch Elon Musk als ungültig zurückgewiesen. Das Unternehmen bestreitet zudem die von Musk erhobenen Vorwürfe, wonach Twitter wichtige Informationen zurückhalten und somit gegen die Vereinbarung verstoßen soll. Stattdessen wirft Twitter nun Musk und seinem Team Vertragsbruch vor.

„Die vorgebliche Kündigung von Herrn Musk und den anderen Musk-Parteien ist ungültig und unrechtmäßig und stellt eine Verletzung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung dar“, schreiben Twitters Anwälte an die Börsenaufsicht. „Im Gegensatz zu den Behauptungen in Ihrem Schreiben hat Twitter keine seiner Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung verletzt.“ Musk und sein Team habe stattdessen „wissentlich, absichtlich, vorsätzlich und wesentlich gegen die Vereinbarung verstoßen“.

Twitter betrachtet die Übernahmevereinbarung dem Brief zufolge als nicht gekündigt. Das Unternehmen verlangt nun von Musk, seinen „Verpflichtungen aus der Vereinbarung“ nachzukommen und sich „nach besten Kräften zu bemühen, die in der Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen zu vollziehen und wirksam werden zu lassen.“

Twitter droht nun mit rechtlichen Schritten

Im Gegenzug sagte Twitter erneut zu, alle von Herrn Musk im Rahmen der Vereinbarung angeforderten Informationen zur Verfügung stellen“. Zudem werde man alle Maßnahmen ergreifen, die für den Abschluss der Transaktion erforderlich seien.

Zu diesen Maßnahmen zählt Twitter auch rechtliche Schritte gegen Musk. „Twitter behält sich alle vertraglichen, gesetzlichen und sonstigen Rechte vor, einschließlich des Rechts, die Verpflichtungen der Musk-Parteien im Rahmen der Vereinbarung ausdrücklich einzuklagen“, heißt es im letzten Absatz des Briefs.

Der Streit zwischen Twitter und Musk dreht sich um die Frage, wie hoch der Anteil der Fake- und Spam-Konten an den täglich aktiven Nutzern des Kurznachrichtendiensts ist. Musks Teams hält den von Twitter genannten Anteil von weniger als fünf Prozent für fehlerhaft, was wiederum erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Twitters Geschäfte haben soll. Musks Anwälte argumentieren, dass Twitters Geschäft deswegen deutlich von dem abweicht, was vertraglich vereinbart wurde – was wiederum einen Kündigungsgrund für den Käufer darstellen würde.

Weitere Kursverluste für die Twitter-Aktie

Das Wall Street Journal geht davon aus, dass Twitters Antwort auf die Kündigung vor allem die Weichen für einen „ungewöhnlichen“ Rechtsstreit stellen soll. „Ein verschmähtes Übernahmeziel, das nie gekauft werden wollte, versucht möglicherweise, den Käufer, der das Geschäft ablehnte, zu zwingen, es zu Ende zu führen“, kommentiert die Zeitung.

Allerdings hätte Twitter derzeit einen guten Grund, die Übernahmevereinbarung durchzusetzen. Auch am Montag setzte sich nämlich die Talfahrt der Twitter-Aktie fort. Den gestrigen Handelstag beendete das Papier mit einem Preis von 32,65 Prozent, was einem Minus von 11,3 Prozent entspricht. Die Übernahmevereinbarung sieht jedoch einen Kaufpreis von 54,20 Dollar je Aktie vor.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die Redaktionen von Silicon.de und ZDNet.de. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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