Die Dietrich, beziehungsweise eine Münchner Gemeinschaft, die Marlene Dietrich Collection GmbH, will die Domain marlenedietrich.com jetzt nutzen. Der beklagte Johan D. musste die Rechte daran jetzt vollständig übertragen, entschied ein Schweizer Gericht.
Johan D. hatte die Domain im Jahr 2004 gekauft und bis 2007 nicht genutzt. Zu diesem Zeitpunkt trat er an einen Enkel der 1992 verstorbenen Künstlerin heran und wollte mit ihm außergerichtlich eine Einigung erzielen. Und zwar nach dem Motto: Ich übertrage dir die Rechte und du gibst mir 10.000 Euro. Durch diese Rechnung machten die Schweizer Richter ihm jetzt einen dicken Strich.
Cybersquatting, also das Spekulieren mit Domains, die vermeintlich einmal viel wert sein könnten, hat in den vergangenen Jahren nahezu nie funktioniert: Marlon Brando, Julia Roberts, Tom Cruise und weitere prominente Schauspieler haben sich mithilfe der World Intellectual Property Organization, die auch das in Genf ansässige Gericht beschäftigt, ihre Domainnamen zurückgeholt.
Immer wieder denken aber Bürger, sie sind unsagbar gewitzt, wenn sie sich die Domain eines Prominenten sichern. Dass der millionenschwere Prominente im Zweifelsfall am längeren Hebel sitzt, hat sich offenbar noch nicht an jedem Stammtisch herumgesprochen. Johan D. zahlt jetzt jedenfalls gründlich drauf – und es heißt für ihn wieder: schöner Gigolo, armer Gigolo.
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