Unternehmen in den USA müssen es dulden, dass Konkurrenten ihre Webseiten auf dem PC von Internetnutzern mit Gegenwerbung überlagern. Mit einem entsprechenden Urteil hat ein Bezirksgericht in Alexandria, Virginia, jetzt womöglich einen Präzedenzfall zumindest für die Vereinigten Staaten geschaffen.
Zur Verhandlung stand ein Rechtsstreit zwischen dem Transport und Lagerunternehmen U-Haul und dem Online-Werbedienstleister When-U. Das Softwareunternehmen hatte einen Werbe-Trojaner von ‘Save Now’ dazu verwendet, gezielt Werbung einzuspielen, sobald die Website von U-Haul aufgerufen wird. Sollte die Rechtsprechung bestand haben, könnte beispielsweise ein Internet-Kunde von Amazon in Zukunft immer dann ein gesondertes Werbe-Fenster präsentiert bekommen, sobald sein ausgewähltes Buch von der Konkurrenz günstiger angeboten wird.
Weder Marken- noch Urheberrechte würden mit der automatischen Einblendung verletzt, so das Gericht. Der Verbraucher müsse nicht vor solchen Kampagnen geschützt werden, immerhin könne jeder den Trojaner auf seinem PC deaktivieren, so die Urteilsbegründung.
Ein elementarer Bestandteil einer effektiven Cloud-Strategie ist nach erfolgter Implementierung die künftige Verwaltung des Dienstes.
Die Neuerungen sollen den Digital Thread, die Low-Code-Entwicklung, die Visualisierung komplexer Baugruppen und das Lieferantenmanagement…
Eine Bitkom-Umfrage attestiert der Datenraum-Initiative des Bundes hohe Bekanntheit in der Industrie. Doch noch ist…
Ransomware-as-a-Service ist ein lukratives Geschäft und in den Händen professionell organisierter Gruppen. Jetzt können Kriminelle…
Bad Bots richten nicht nur wirtschaftlichen Schaden an. Laut dem Bad Bot Report von Imperva…
Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.