Categories: NetzwerkeUnternehmen

Bundesgerichtshof untersagt T-Online-Werbung

T-Online darf sich nicht mehr als “Europas größter Onlinedienst” bezeichnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Bezeichnung sei “teilweise irreführend und deshalb unlauter”, hieß es. Die Richter gaben damit einer Klage von AOL statt und bestätigten im Wesentlichen eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamburg.
AOL hatte gegen diese Formulierung und ähnliche Slogans geklagt, die T-Online in den Jahren 1999 und 2000 benutzt hatte. Nach dem Urteil sind Behauptungen wie “T-Online ist Europas größter Onlinedienst”, “T-Online ist heute schon eines der weltweit größten Internetunternehmen” oder “T-Online ist der größte Internet-Provider Europas” falsch, weil T-Online unter anderem in Großbritannien und in Skandinavien nicht vertreten war.

Außerdem gehe “der durchschnittliche Verbraucher” davon aus, dass sich der Slogan nicht nur auf die Zahl der T-Online-Kunden beziehe, sondern dass T-Online auch “am häufigsten und umfangreichsten” benutzt werde. Das sei aber nicht der Fall gewesen.

Slogans, die sich nur auf die Kundenzahl beziehen, sind jedoch weiter zulässig, so etwa “T-Online ist der größte Online-Service Europas mit über … Kunden”. Das Urteil dürfte vor allem die beteiligten Anwälte freuen: Der Streitwert wurde auf rund 1,3 Millionen Euro festgesetzt, meldete die Nachrichtenagentur AFP.

Silicon-Redaktion

Recent Posts

Bad Bots: Risikofaktor mit hohen Folgekosten

Bad Bots richten nicht nur wirtschaftlichen Schaden an. Laut dem Bad Bot Report von Imperva…

7 Stunden ago

IT-Verantwortliche setzen auf KI-Hosting in Europa

Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.

1 Tag ago

Studie: KI-Technologie unverzichtbar für zukunftsfähige Paketlogistik

Mit KI können Unternehmen der Paketbranche Prozesse optimieren, Kosten einsparen und sich zukunftssicher aufstellen.

1 Tag ago

Microsoft Teams in der öffentlichen Verwaltung

Land Niedersachsen schließt datenschutzrechtliche Vereinbarung mit Microsoft zur Nutzung von Teams ab.

2 Tagen ago

Diebstahlsicherung mit KI

Ein Großteil der Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel wird durch Ladendiebstähle verursacht.

2 Tagen ago

Neue, aggressive Wellen an DDoS-Attacken

DDoS-Angriffe haben seit dem Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine an Häufigkeit und…

4 Tagen ago