Weil er durch eine Falschmeldung im Internet den Kurs einer Aktie manipuliert hat, hat das Landgericht München einen Mann zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt. “Gerade in diesem sensiblen Milieu, wo alle unter Pseudonym auftreten, kann man nicht so leicht über Manipulationen durch Falschmeldungen hinwegsehen”, sagte die zuständige Richterin in der Urteilsbegründung.
Der Mann hatte unter einem Pseudonym am 18. Oktober 2002 auf der Finanzplattform Wallstreet-online.de eine frei erfundene Nachrichtenagenturmeldung veröffentlicht. Darin hatte geheißen, SAP habe 51 Prozent am angeschlagenen E-Commerce-Anbieter Intershop aus Jena übernommen. Kurz nach Erscheinen der Top-Neuigkeit stieg der Kurs der Intershop-Aktie deutlich an.
Es ist keine Seltenheit, dass mit falschen Meldungen im Internet versucht wird, Börsenkurse zu beeinflussen. Bislang kamen die Verantwortlichen aber meist ungeschoren davon, da die Rückverfolgung solcher Meldungen oft schwer ist. Der Intershop-Fall ließ sich jedoch verhältnismäßig leicht zurückverfolgen, weil der Täter den Rechner an seinem Arbeitsplatz benutzt hatte.
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