Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) – der ehemalige Deutsche Multimedia Verband (dmmv) – hat gefordert, Multimedia-Unternehmen besser vor Verletzungen des Urheberrechts zu schützen. Anlass der Mahnung ist ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm.
Eine Münchner Internetagentur hatte vor dem Gericht urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht, nachdem sie ein von ihr entwickeltes Webdesign – sowohl die Farbgebung als auch verschiedene Grafiken einschließlich der Dateinamen – für eine fremde Webseite unverändert übernommen sah. Das OLG Hamm hatte die Klage jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass die entsprechenden Grafiken “nicht die erforderliche Schöpfungshöhe” hätten, um urheberrechtlichen Schutz zu erhalten. Der Klägerin stehe “kein wettbewerbsrechtlicher Schutz gegen eine Leistungsübernahme” zu.
Der BVDW rügte die Begründung der Richter. “Offenbar reicht das aktuelle Urheberrecht nicht immer aus, um die Geschäftstätigkeit der Multimedia-Unternehmen ausreichend abzusichern”, so Ravin Mehta, Vorsitzender der Fachgruppe Agenturen im BVDW. “Das Urteil sieht Grafiken rechtlich noch nicht einmal als ein Erzeugnis an, das ähnlich wie ein Foto hergestellt wurde, weil die Grafiken durch ein Computerprogramm, nicht aber durch einen Menschen hervorgebracht sein sollen”, hieß es von Bernhard Kloos, Mitglied im Arbeitskreis Medienpolitik des BVDW.
Der BVDW hoffe auf die laufende Modernisierung des Urheberrechts, hieß es. Der Gesetzgeber hat es sich mit dem sogenannten ‘Zweiten Korb’ zur Aufgabe gesetzt, das Urheberrecht den Anforderungen der Informationsgesellschaft anzupassen. “Das laufende Gesetzgebungsvorhaben bietet die Möglichkeit, eine entsprechende Gesetzesänderung oder -begründung aufzunehmen, um ähnliche Urteile in Zukunft zu verhindern”, sagte Marco Zingler, Stellvertretender Vorsitzender der Fachgruppe Agenturen im BVDW.
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