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Hat SCO keine Rechte an Unix?

Eine bislang geheimgehaltene Vereinbarung aus dem Jahre 1994 zwischen dem Verwaltungsrat der Universität Berkeley und der Unix System Labs (USL) könnte neuen Wind in den Rechtsstreit zwischen SCO und Linux-Anwendern bringen.
Mit der Vereinbarung legten Berkely und USL damals einen Rechtstreit nieder, in dem es um die Rechte am Unix-Code ging. Beide Parteien hatten den Code weiterentwickelt und wohl auch immer wieder Entwicklungen der Gegenseite kopiert und in das eigene Programm integriert. Beide Seiten sicherten sich damals zu, keine Urheberschaftsansprüche geltend zu machen.

In dem Papier, das auf Betreiben der Autoren der Webseite Groklaw aufgrund eines kalifornischen Gesetztes von der Universität Berkeley herausgegeben wurde, wird zudem festgelegt, dass der strittige Code “von der Universität frei verfügbar gemacht und von Dritten weiterverbreitet werden kann, ohne dass dafür irgendwelche Gebühren oder Lizenzen anfallen”. Novell hatte USL übernommen und aus deren Technologie Unixware weiterentwickelt. SCO hatte nach der Caldera-Übernahme dann wiederum die Rechte an Unix von Novell gekauft.

Die Autoren von Groklaw, die alle Vorgänge in den verschiedenen SCO-Fällen minutiös dokumentieren, glauben in dieser Vereinbarung auch den Grund erkennen zu können, weshalb lediglich Vertragspartner von SCO verklagt wurden, jedoch nicht Unternehmen wie Red Hat. Denn die Klagen richten sich gegen Vertragsbrüche und nicht gegen Verletzungen des Urheberschutzes. Dennoch würde diese Vereinbarung die Argumentation von SCO stark schwächen, heißt es auf Groklaw.

Silicon-Redaktion

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