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Gema setzt sich gegen Rapidshare durch

Bei Wiederholung droht Rapidshare nun ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Rapidshare erlaubt jedem Nutzer das Hochladen von Dateien, diese werden dann automatisch zum Download bereitgestellt. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben der größte Internetdienst seiner Art – seit seiner Gründung im Juli 2001 seien insgesamt 30 Millionen Dateien hochgeladen worden.

Mit der einstweiligen Verfügung hat die Gema auch einen Etappensieg in einem viel größeren Streit errungen – es geht um den schwelenden Streit mit der weltgrößten Videotauschbörse Youtube. Hierbei möchte die Gema sowohl bei der frischgebackenen Google-Tochter wie auch bei anderen Hosting-Diensten und sozialen Netzwerken durchsetzen, dass diese die Verantwortung für die bei ihnen gespeicherten Inhalte übernehmen und entsprechend hart kontrollieren.

Bei Rapidshare ist man bislang der Meinung, dass ein Hoster nicht alle Dateien prüfen kann, die hochgeladen werden. Aus diesem Grund lehnt das Unternehmen die Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen durch seine Nutzer ab. Auch ansonsten sieht der Plattformbetreiber dem weiteren Fortgang des Rechtsstreits gelassen entgegen.

“Der Beschluss des Landgerichts Köln zeigt in bemerkenswerter Weise, wie leicht es gelingt, deutsche Gerichte durch einseitige Sachverhaltsdarstellungen zu beeinflussen”, sagte Geschäftsführer Bobby Chang. “Wir löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein. Damit leisten wir zur Bekämpfung von Raubkopien bereits mehr als die sonstigen Webhosting-Provider.” Chang kündigte an, dass Rapidshare Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen wird.

Silicon-Redaktion

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